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Welche Amazon-Händler sind von der erweiterten Rücknahmegarantie im Weihnachtsgeschäft betroffen? (Update)

Veröffentlicht: 29.09.2020
imgAktualisierung: 08.10.2020
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 3 Min.
29.09.2020
img 08.10.2020
ca. 3 Min.
Amazon Paket mit Weihnachtslogo
© dennizn / Shutterstock.com
Für Irritation sorgte Amazons Ankündigung zur freiwilligen Rückgabegarantie zu Weihnachten. Wer warum betroffen ist, erklären wir hier.


Vor wenigen Tagen kündigte Amazon an, seine erweiterte Rücknahmegarantie für Weihnachten in diesem Jahr noch eher starten zu wollen: Wer zwischen dem 1. Oktober und 31. Dezember ein Produkt erwirbt, kann dies „in den meisten Fällen“ bis Ende Januar über die freiwilligen Rücknahmegarantien an den Händler zurückgeben.

Das bedeutet, dass Händler ihre Rechtstexte entsprechend anpassen müssen. Betroffen sind solche Händler, die selbst Prime- oder FBA-Produkte versenden. Doch: Woraus ergibt sich diese Einschränkung? Amazons kurze Ankündigung liest sich jedenfalls eher so, als wären alle Händler betroffen.

Antwort: Weil es schon immer so war

Bei Amazon sind die weihnachtlichen Rückgabegarantien bereits seit ein paar Jahren so gängige Praxis: Amazon kündigt relativ frühzeitig die Aktion kurz an und erst zum eigentlichen Start werden die konkreten Bedingungen offenbart. Dass sah beispielsweise im letzten Jahr so aus:

2020 09 28

Dabei zeigt die Erfahrung der letzten Jahre, dass die besonderen Bedingungen im Weihnachtsgeschäft für Drittanbieter gelten, die

  • Produkte mit dem Prime-Logo versenden oder
  • FBA-Produkte versenden.

Für Artikel, welche durch Amazon versendet werden, stellt Amazon eine eigene Widerrufsbelehrung bereit. Daher besteht hier kein Anpassungsbedarf. Kein Änderungsbedarf besteht außerdem für Online-Händler, die weder FBA oder mit dem Prime-Logo versehene Produkte verkaufen. 

Hinweis des Händlerbundes: Mitglieder des HB wurden – unabhängig von den Amazon-News zum Weinachtsgeschäft – zur Aktualisierung ihrer Rechtstexte aufgefordert, da minimale Änderungen vorgenommen wurden.

Update: Und weil es Amazon so sagt

Mittlerweile haben wir auch eine Rückmeldung per E-Mail von Amazon erhalten: Die erweiterten Rückgabegarantien gelten laut der uns vorliegenden E-Mail für alle Produkte, die überlicherweise über Amazon retourniert werden können, also:

  • Käufe direkt von Amazon.de
  • für von Amazon versandte Bestellungen von Drittanbietern (FBA)
  • Artikel, die mit einem Prime-Logo versehen werden und von Drittanbietern verkauft und versandt werden

Damit setzt Amazon in Sachen Weihnachtsgeschäft seine Tradition fort. 

Update (08.10.2020): Überarbeitetes Statement von Amazon

Ein Sprecher von Amazon hat uns heute ein überarbeitetes Statement zukommen lassen. Demnach betrifft die verlängerte Rückgabefrist alle Artikel, die Kunden üblicherweise sonst auch retournieren können.

Der Händlerbund passt deswegen die freiwilligen Rückgabebedingungen für seine Mitglieder erneut an. Hierzu erfolgt am morgigen Freitag, den 09. Oktober ein Sondernewsletter, in dem Mitglieder gesondert informiert werden. 

„Die verlängerte Rückgabefrist gilt für alle Artikel, die Kunden üblicherweise bei Amazon returnieren können. Das betrifft Käufe über Amazon.de direkt von Amazon wie auch von Amazon Verkaufspartnern, unabhängig davon ob die jeweilige Bestellung von Amazon oder einem Verkaufspartner versendet wird. Es gelten die gewohnten Ausschlüsse, die Kunden im Detail in unseren Rückgabebedingungen einsehen können.“, lautet das neue Statement von Amazon. 

Veröffentlicht: 29.09.2020
img Letzte Aktualisierung: 08.10.2020
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
4 Kommentare
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B. Brauer
07.10.2020

Antworten

Leider sieht die Realität anders aus, ALLE Händler, auch FBM, werden von Amazon zwangsverpflichtet.

Erlebt haben wir dies immer wieder die letzten Jahre, wenn wir die Rücksendungen nicht akzeptiert haben, wurde AZG gestellt und prompt stattgegeben. Die verlängerte Rückgabefrist gilt auch dieses Jahr wieder für ALLE!
Michael Neue
07.10.2020

Antworten

Hallo,

es wäre trotzdem besser, wenn einfach der Hauptartikel korrigiert wird und nicht in einem "Update" etwas komplett gegensätzliches steht.

_____________________________________

Antwort der Redaktion

Hallo Micheal,

prinzipiell können wir dein Anliegen nachvollziehen; allerdings ist es so, dass wir wegen dem ursprünglichen Inhalt Anfragen und Kommentare bekommen haben. Damit diese noch in einen Kontext gesetzt werden können, ist es für uns daher besser nachzuvollziehe n, wie der Artikel vor dem Update ausgesehen hat.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
Michael Neue
07.10.2020

Antworten

"Kein Änderungsbedarf besteht außerdem für Online-Händler, die weder FBA oder mit dem Prime-Logo versehene Produkte verkaufen."

"Die erweiterten Rückgabegaranti en gelten für alle Produkte, die über Amazon retourniert werden können."


Ja was denn nun?

_______________________________

Antwort der Redaktion

Hallo Michael,

danke für dein Feedback.
Wir haben den letzten Absatz noch einmal konkretisiert. Bei weiteren Fragen kannst du dich gern direkt an uns wenden.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
Otto Eisenbieger
07.10.2020

Antworten

was ist denn bitte FBA? HUMAF kenne ich, FBA nicht. Wenn man solche Kürzel verwendet, sollte man die zumindest einmal ausschreiben, damit der Leser folgen kann.

Heeres- Und Marine Abkürzungs-Fimm el (HUMAF)
Ab jetzt kann ich mit dem Kürzel arbiten.
______________________________

Antwort der Redaktion

Hallo Otto,

FBA steht für Fullfillment by Amazon, beschreibt also den Versand durch Amazon.

Mit besten Grüßen
die Redaktion