Das Stichwort in Sachen Facebook lautet: gemeinsame Verantwortung. Zu dieser gemeinsamen Verantwortung für die Verarbeitung personenbezogener Daten gibt es zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs. Im Jahr 2018 hat der EuGH festgestellt, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage mit der Plattform gemeinsam für die Verarbeitung personenbezogener Daten haftet. 2019 urteilten die europäischen Richter dann in Sachen Like-Button: Wer auf seiner Webseite den Button einbindet, haftet ebenfalls mit Facebook gemeinsam für die Verarbeitung. Zwar bezieht sich das Urteil auf den Like-Button; kann aber gleichzeitig auf alle Business-Tools, also auch das Facebook-Login und das Facebook-Pixel angewendet werden.
Beide Entscheidungen haben Auswirkungen auf die Datenschutzerklärungen, die Unternehmen auf ihren Fanpages und ihren Webseiten einbinden müssen. Auch Facebook zieht seine Konsequenzen.
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