1. Kleine Einführung ins Kartellrecht
2. Darum geht es im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
3. Die Keule des Kartellrechts: Zuständigkeit, Verfahren und Befugnisse
4. Wann sollten sich Online-Händler ans Bundeskartellamt wenden?
5. „Der einzelnen Beschwerde nachzugehen, ist quasi unmöglich”
6. Schutz der Betroffenen: Anonyme Verfahren nur beschränkt möglich
7. Facebook, Amazon & Co. - Auch ausländische Unternehmen fallen unter die Zuständigkeit
Das Bundeskartellamt mit Sitz in Bonn ist Dauergast in den Nachrichten – sei es die Datensammelei von Facebook oder jüngst die Kontensperrungen bei Amazon. Tatsächlich scheinen es jedoch eher die dicken Fische zu sein, die das Bundeskartellamt auf dem Schirm hat. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass viele Händler überhaupt nicht wissen, was das Bundeskartellamt tut oder was es für jeden einzelnen Händler tun kann, der sich Vertriebsbeschränkungen, Bestpreisklauseln oder Fake-Bewertungen machtlos gegenüber sieht.
Wie geht das Bundeskartellamt gegen Vertriebsbeschränkungen vor? Welche Sanktionsmöglichkeiten gibt es? Wie erfährt das Amt von Verstößen? Viele Händler fragen uns deshalb immer wieder (zu Recht) um Rat, was das Bundeskartellamt für kleine Online-Händler tun kann und wie ihnen die oberste deutsche Kartellbehörde zu ihrem Recht verhilft. Wir haben deshalb mit dem Bundeskartellamt gesprochen, wer sich in welchen Fällen und wie an die oberste Kartellbehörde in Deutschland wenden kann.
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