Wer seinen Betrieb im Zuge der Coronakrise schließen musste, erhält zwar bestimmte Unterstützungen. Eine echte Entschädigung, die das Infektionsschutzgesetz vorsieht, ist aber nur unter engen Voraussetzungen möglich: Etwa, wenn sich der Inhaber des Betriebs selbst angesteckt hat und die Schließung deswegen nötig war. In der Praxis ist dies wohl aber eher ein verhältnismäßig wenig verbreiteter Grund.
Wie fashionunited berichtet, will sich nun eine Initiative, die nach eigenen Angaben mehr als 850 Betroffene vertritt, mit mehreren Klagen für weitere Entschädigungen klarmachen, die auch außerhalb der gesundheitlichen Beeinträchtigung des Inhabers Einnahmeausfälle ausgleichen sollen. Zunächst wurde in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.
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Das Verfassungsgeri cht muß die Entschädigungsf rage schnellstmöglic h entscheiden - es ist eine extrem wichtige Entscheidung.
Ich erwarte die Entscheidung für die Entschädigung der Unternehmen und im Anschluß erwarte ich sehr rasch eine Klage vom Bund der Steuerzahler.
Diese Klage richtet sich gegen die Verursacher des Lockdowns auf Schadensminderu ng bis zu ihrem Existenzminimum.
Die Verursachergrup pe umfaßt eine große Personengruppe aus Politik, Wissenschaft, Medien etc., die korrupt und auch dadurch sehr vermögend geworden sind.
Den größten Teil des Schadens müssen sowieso die Steuerzahler tragen - also ist eine ordentliche Beteiligung der Verursacher nur logisch.
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