Sucht man im Internet Worte wie „Bestellabbrecher“ oder „Warenkorb“ und „Erinnerung“ findet man zahllose Tipps und Tricks von Marketingexperten, wie man abgebrochene Käufe und verwaiste Warenkörbe in eine Bestellung umwandelt. Doch bei all diesen Tipps ist Vorsicht geboten, denn die rechtlichen Aspekte werden meist außer Acht gelassen. Auch die Wettbewerbszentrale hat das Phänomen „Bestellabbrecher-Mails“ längst bemerkt und warnt Online-Händler vor dieser Methode.

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das lassen wir jetzt nach.
Weit über 50 % aller Abbrecher sandten uns die Email mit einer Bestellung zurück.
Unser Text war ca.
"Sehr geehrte(r) Kundenname,
Ihr Bestellvorgang wurde nicht abgeschlossen, Sie hatten folgende Artikel im Warenkorb.
Wen Sie diese bestellen wollten bitte dies Email anfach mit dem Zusatz - Bestellen - an den Absender zurück.
Wenn Sie den Vorgang absichtlich nicht abgeschlossen haben, wären wir über eine Nachricht über den Grund sehr verbunden."
Die meisten sind also offenbar dankbar dafür.
Die schreiben nur nicht an die Wettbewerbszentrale.
Die meisten Gründe sind wohl, -Computer hatte sich aufhängt, Verbindung war unterbrochen, wollte noch mehr bestellen und hab es auf morgen verschoben, ich hab wohl den Kaufen-Button übersehen. (Da muss man sich aber schon Mühe geben ;) ),
Ganz, ganz selten kommt mal, "die Versandkosten waren mir zu hoch", meist Schweizer.
Und Abbrecher sind in der Regel keine Bestandskunden gewesen.
Tragisch, das gesetzliche Vorschriften echten Kunden-Service unterbinden.
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