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Schutzmasken des Gesundheitsministeriums: War der Vertrag mit Ernst & Young rechtswidrig?

Veröffentlicht: 14.08.2020
imgAktualisierung: 14.08.2020
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
14.08.2020
img 14.08.2020
ca. 2 Min.
Jens Spahn gestikuliert beim Sprechen.
© BMG/Xander Heinl (photothek.net)
Heute beschäftigt sich das Bundeskartellamt mit der Frage, ob der Vertrag mit EY bezüglich der gelieferten Masken rechtswidrig war.


Im Ministerium des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn dürfte die Stimmung derzeit nicht besonders gut sein: Neben der Klagewelle von Maskenlieferanten, die noch ganz oder teilweise auf das Geld der Bundesregierung warten, setzt sich das Bundeskartellamt heute noch mit der Vergabe des Millionenauftrags an Ernst & Young (EY) auseinander.

Management in der Krise

Das Bundesministerium handelte in der Krise schnell, um dem Mangel an Masken im Gesundheitssektor beizukommen: Im sogenannten Open-House-Verfahren legte das Ministerium die Voraussetzungen fest, unter denen Kaufverträge mit Lieferanten zustande kommen sollten. Jeder, der zum geforderten Preis liefern konnte, hat automatisch einen Auftrag erhalten. Die Folge war ein Ansturm, mit dem das Ministerium nicht gerechnet hat. Um dem Chaos Herr zu werden, beauftragte Spahns Ministerium EY mit dem Management. Wie LTO berichtet, hat sich die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft seit dem 7. April um „das Vertragsmanagement, die Rechnungsbegleichung, die Klärung von Leistungsstörungen sowie die Organisation von Qualitätsprüfungs- und Logistikprozessen und die Dokumentation“ gekümmert. Eine Anfrage der Linken-Fraktion hat ergeben, dass bis zum 26. Juni 112 Mitarbeitende gut 29.000 Stunden mit dem Vergabechaos beschäftigt gewesen sein sollen. Entsprechend seien 9,5 Millionen Euro Honorar eingeplant worden. 

Auftrag ohne Vergabe

Den Auftrag vom Bundesgesundheitsministerium hat EY allerdings ohne Ausschreibung erhalten. Es gab keinen Teilnahmewettbewerb. Daran stört sich der Hanauer Rechtsanwalt Harald Nickel, den LTO interviewt hat. Er sieht einen Verstoß gegen das Vergaberecht: „Wir als mittelständische Kanzlei hätten uns mit unserem Netzwerk selbst um den Auftrag beworben, wenn wir aufgrund einer Bekanntmachung die Chance gehabt hätten. Bei vorausschauender Planung wäre das möglich gewesen.“ Nun muss sich das Bundeskartellamt, konkreter die Vergabekammer Bund, wegen einer Verfahrensrüge mit dem Fall beschäftigen.

Dringende Beauftragung?

Das Bundeskartellamt wird sich unter anderem mit der Frage beschäftigen müssen, wie dringend die Beauftragung war. Das Gesundheitsministerium argumentiert, dass es sich bei der Pandemie um ein „unvorhergesehenes und unvorhersehbares Ereignis“ handeln würde und die Art der Vergabe an EY damit rechtens war. Die Vergabeverordnung sieht bei „äußerst dringlichen, zwingende Gründen im Zusammenhang mit Ereignissen, die der betreffende öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte“ einen Verzicht auf den Teilnahmewettbewerb vor. 

Sollte die Vergabe rechtswidrig gewesen sein, muss das Honorar neu berechnet werden. 

Veröffentlicht: 14.08.2020
img Letzte Aktualisierung: 14.08.2020
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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Hermannos
19.08.2020

Antworten

Euro 330 Stundenlohn muss man erst mal jemanden erklären, der den Mindestlohn bezieht.
In unserer Gesellschaft läuft was falsch, grundfalsch.
Die Verschwendung von Steuergeldern (unserem Geld) macht der Politik offensichtlich keine Probleme.
Diese Schwachmaten sollten, nein müssen, sich Angebote vor Auftragsvergabe einholen, wie das jeder Häuslebauer auch macht.
Alles andere ist grob fahrlässig und damit strafbar.
Die zuständigen und verantwortliche n Mitarbeiter sollte man 'bei den Eiern' kriegen
Patrick Stürzebecher
17.08.2020

Antworten

29000 Arbeitsstunden bei einem Honorar von 9,5 Mio. EUR
Macht knapp schlappe 330,00 EUR die Arbeitsstunde. Naja, wie man hier merkt, geht es mal wieder um Steuergelder...