Am Anfang der Coronakrise war nicht nur das Klopapier knapp, sondern auch die Masken. Das spürte auch der Gesundheitssektor: In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen fehlten die dringend benötigten Schutzmasken. Für das Gesundheitsministerium war klar, dass hier schnell gehandelt werden musste. Also wurde ein sogenanntes Open-House-Verfahren ausgearbeitet. Anders, als beim üblichen Vergabeverfahren, sucht sich der Bund beim Open-House-Verfahren die Vertragspartner nicht aus, sondern verpflichtet sich dazu, mit jedem, der ein Angebot macht, einen Vertrag zu schließen und die Masken zu erwerben. Dabei wurde vom Bund ein Preis von 4,50 Euro pro FFP-2-Masken bzw. 60 Cent pro OP-Maske festgelegt.
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Hallo Adelheid Ruck,
vielen Dank für die Nachfrage. Tatsächlich wissen wir noch nichts Näheres dazu. Wir bleiben dran und werden den Artikel updaten, sobald es dazu News gibt.
Viele Grüße!
Die Redaktion
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wenn ich Ihren beruflichen Werdegang richtig verstehe, sind Sie Fachanwältin für Wettbewerbs- und Urheberrecht.
Ich habe in den letzten 2 Jahren für einen Kunden Komponenten für den Gesundheitsmark t entwickelt und gefertigt.
Damit er die Produkte zur Fertigung freigeben konnte, haben wir ihm die Produktionsplän e mit einem copyright zugeschickt.
Da seine Aufträge immer weniger wurden sind wir sicher, dass er unsere Pläne an andere Hersteller geschickt hat und er diese aus Preisgründen woanders fertigen läßt.
Könnten Sie mich in diesem Fall anwaltlich beraten und vertreten?
Ich sehe Ihrer Antwort mit Interesse entgegen und verbleibe
mit besten Grüßen
Meinolf Steuernagel
[Adresse von der Redaktion entfernt]
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Antwort der Redaktion
Hallo Herr Steuernagel,
unsere Redakteurin ist selbst nicht als Anwältin tätig, sondern hat sich im redaktionellen Bereich auf die genannten Themen spezialisiert.
Eine individuelle Rechtsberatung ist daher nicht möglich. Sie können sich allerdings gern an die Händlerbund-Par tnerkanzlei ITB wenden: www.itb-recht.de/de
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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