Mit seiner Entscheidung vom 16. Juli 2020 hat der Europäische Gerichtshof das EU-USA-Privacy-Shield, eine der rechtlichen Grundlagen für die DSGVO-konforme Übermittlung personenbezogener Daten in die USA, für ungültig erklärt. Unternehmen, die mit solchen Datentransfers zu tun haben, stellt das mitunter vor große Herausforderungen.
Betroffen ist dabei insbesondere auch Google als Anbieter von Analyse- und Tracking-Möglichkeiten. Nun hat das Unternehmen Partner darüber informiert, die Datenverarbeitung auf andere Füße zu stellen: Fortan soll diese auf Basis der sog. Standarddatenschutzklauseln abgewickelt werden.
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