Am 16. Juli 2020 hat der Europäische Gerichtshof den sogenannten EU-US Privacy Shield für ungültig erklärt. Genauer: Den Beschluss der EU-Kommission über die Angemessenheit des Schutzes personenbezogener Daten bei der Übermittlung in die USA. Wo sich zuvor viele US-Unternehmen nach diesem Datenschutzbeschluss zertifiziert haben und so den transatlantischen Datentransfer mit ihren Partnern und Dependancen auf dieser Basis rechtssicher und verhältnismäßig einfach abwickeln konnten, gibt es diese Möglichkeit nun nicht mehr – es bleiben nur andere aber komplexere Lösungen wie die Standardvertragsklauseln.
Es ist ein Urteil mit großer Tragweite. Aber eines, dass die Datenschutzgrundrechte der Bürgerinnen und Bürger in der EU stärkt, wie nun die Datenschutzkonferenz in einer ersten Stellungnahme zu dem EuGH-Urteil mitgeteilt hat.
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