Wo kein Kläger, da kein Richter – Was beurteilen Richter überhaupt?
Man kennt es: Kaum klaut man einem kleinen Kind auf der Straße das Eis aus der Hand, steht ein Richter in wallender Robe hinter einem und verurteilt einen zum Schadenersatz – Schmerzensgeld bekommt das Kleine auch gleich.
So ist es natürlich nicht. Zivilrichter mischen sich nicht einfach in eine Streitigkeit ein. Da muss schon jemand hingehen (oder einen Brief schicken) und die Einleitung eines Verfahrens geltend machen, etwa mit der Übersendung einer Klageschrift.
Das Gericht gibt dann der Gegenseite die Möglichkeit zur Stellungnahme. Und das ist schließlich wichtig: Woran man erstmal nicht denkt, ist die Frage, worüber denn das Gericht genau urteilt. Schließlich haben die Richter keine magische Richterbrille, mit der sie feststellen können, was tatsächlich passiert ist. In der Regel ist oft nicht nur die rechtliche Bewertung strittig, sondern auch der Ablauf der Dinge. Vielleicht behauptet beispielsweise Fritz' Käufer, die Kamera als Geschenk erhalten zu haben.
Hat er nicht gesagt! Der Beibringungsgrundsatz
Im Zivilrecht gilt der Beibringungsgrundsatz: Der Richter erforscht nicht selbst den kompletten Sachverhalt, sondern er beurteilt das, was ihm vorgelegt, bzw. beigebracht wird. So müsste ein Beklagter etwa auch selbst vorbringen, dass der Anspruch des Klägers verjährt ist.
Für Fritz ist es daher wichtig, alle Tatsachen zu nennen, die für ihn günstig wirken können. Ergibt dieses Vorbringen Sinn und könnten eine Klage begründen, geht es weiter – sonst nicht. Weil nun die Gegenseite stets auch einfach das Gegenteil behaupten kann, ist es wichtig, Beweise vorlegen zu können. Für die Aspekte, die für einen selbst günstig sind, ist man in der Regel auch beweispflichtig. Fritz könnte also zur Widerlegung der Aussage des Käufers, er hätte die Kamera als Geschenk erhalten, den Kaufvertrag vorlegen oder einen Zeugen benennen, sofern das möglich ist. Tut er das, bildet sich der Richter seine Überzeugung davon. Der Richter wird in vielen Fällen zunächst einen Vergleich anstreben, dazu ist er gesetzlich gehalten. Kommen die Parteien auf keinen grünen Zweig, dann kann es zum Urteil kommen.
Wir sehen uns vor Gericht!
Kommen wir zurück zum Anfangsfall: In der Realität würde sich Fritz hoffentlich einen (rechtlichen) Beistand besorgen, der darum weiß, dass es vermutlich aus nachhaltiger Sicht nicht die klügste Entscheidung ist, den Käufer der Kamera auf die ganz persönliche Weise zur Zahlung des Kaufpreises zu bringen. Einsicht zeigt sich zwar nicht immer, aber eine Mahnung oder ein Anwaltsschreiben führen dennoch oft zum angestrebten Ziel. Offiziell wird die Sache mit einem Verfahren vor einem ordentlichen Gericht. So ein Urteil entfaltet dann auch eine Wirkung. Aber was heißt das überhaupt?
Was bedeutet ein Urteil für die Beteiligten?
Nehmen wir den Fall von Fritz als loses Beispiel. Er klagt gegen den Käufer vor Gericht. Beteiligt sind hier also Fritz, der Käufer – und das Gericht.
Tatsächlich entfaltet das Urteil auch für das entscheidende, bzw. erkennende Gericht eine bindende Wirkung. Es muss sich an das selbst verkündete Urteil auch selbst halten, und darf es nicht mehr einfach korrigieren, selbst wenn die Richter vielleicht davon ausgehen würden, ein falsches Urteil gesprochen zu haben. Die Korrektur von Rechtschreibfehlern oder kleine Ergänzungen sind ausgenommen. Entscheidend für Fritz ist die Rechtskraft. Die Tatsache, dass irgendein Mensch in Robe etwas gesagt hat, bringt ihm sonst recht wenig – die Sache muss irgendwie endgültig sein, um den Rechtsfrieden herzustellen.
Formell rechtskräftig – Im Zweifel zu lange gewartet
Bei der Rechtskraft muss man unterscheiden: Kann gegen ein Urteil kein Rechtsmittel, wie Berufung oder Revision (dazu später mehr) eingelegt werden, weil die entsprechende Frist abgelaufen ist, ist das Urteil formell rechtskräftig. Ist das passiert, lässt sich daran nur im Ausnahmefall noch etwas ändern, etwa dann, wenn man unverschuldet die Frist für das Rechtsmittel versäumt hat.
Wurde bei Fritz also ein Urteil gesprochen, und er verliert die Klage aus irgendwelchen Gründen, kann er ggf. Berufung einlegen. Dazu hat er einen Monat Zeit. Tut er nichts, wird das Urteil formell rechtskräftig. Korrigieren lässt sich so einfach nun nichts mehr, es ist in der Welt.
OHN-Info: Auch unter unseren Artikeln ist manchmal der Hinweis zu lesen, dass ein Urteil (noch) nicht rechtskräftig ist. Dies bezieht sich dann auf die formelle Rechtskraft und will sagen: Hier läuft noch eine Frist, in der ein Rechtsmittel eingelegt werden kann. Möglicherweise wird sich hier also noch etwas bewegen.
Materiell rechtskräftig – Hier kommt die persönliche Bindung
Ist eine Entscheidung formell rechtskräftig, kann sie das dann auch materiell werden. Was bedeutet das? Es handelt sich um einen Rechtsbereich, in dem Juristen gern untereinander darüber streiten, was ist, und was nicht – das sparen wir uns hier. Im Ergebnis besagt die materielle Rechtskraft, dass die Entscheidung in jedem weiteren Verfahren zwischen den gleichen Parteien, in dem es um die festgestellte Rechtsfolge geht, bindend ist. Andere Gerichte müssen die Entscheidung also in der konkreten Sache, bzw. im selben Rechtsstreit, berücksichtigen. Darüber hinaus, also in anderen Rechtsstreitigkeiten, gilt das nicht. Eine Bindung der Gerichte an „Präzedenzfälle“ gibt es rechtlich gesehen im Grundsatz nicht.
Für Fritz bedeutet das ungefähr folgendes: Hinter seiner Kamera ist er noch immer her. Um zumindest schonmal festzustellen, dass er aus rechtlicher Sicht Eigentümer ist – dass das stimmt, nehmen wir hier jetzt mal an – lässt er das vom Gericht per Urteil feststellen. Das Urteil wird formell rechtskräftig, sonst passiert nichts weiter. Er kann nun nicht einfach noch zu einem anderen Gericht gehen, und dort nochmal seine Eigentümerschaft per Urteil feststellen lassen – es gibt ja bereits eine anderweitige Rechtskraft.
Die einen sagen so, die anderen sagen so
Etwas praktisch relevanter ist das: Auch der Käufer kann jetzt nicht einfach in einem nächsten Prozess feststellen lassen, dass doch er Eigentümer ist. Dass nicht er Eigentümer ist, sondern Fritz, sagt schon das erste Urteil.
Kommt es nun zu einem Prozess, in der nicht die Eigentümerschaft festgestellt werden soll, sondern die Tatsache, dass Fritz (als Eigentümer) die Kamera bitteschön wiederhaben darf, muss er hier seine Eigentümerschaft nicht nochmal beweisen. Das Gericht wär hier also an das erste Urteil gebunden, das diese Frage bereits „beantwortet“ hat. Ein Urteil, dass nun nicht zivilrechtlicher, sondern strafrechtlicher Natur ist, müsste sich hier wiederum aber nicht an der Entscheidung orientieren – Strafgerichte sind nicht an zivilrechtliche Urteile gebunden.
Angenommen, zwischen Fritz und dem Käufer ist es tatsächlich zu Handgreiflichkeiten gekommen. Während ihn ein Zivilgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung zu Schmerzensgeld verurteilt, nimmt das Strafgericht nochmal Beweise auf und stellt Vorsatz fest.
Was bedeutet ein Urteil für Außenstehende?
Damit ist umrissen, was ein Urteil die Beteiligten bedeutet. Was aber ist mit anderen Personen, den Außenstehenden? Entscheidet ein hohes Gericht etwas wichtiges, erfährt man darüber in der Regel in den Nachrichten. Und es wird im Idealfall auch vermittelt, was das jetzt etwas für einen selbst bedeuten könnte.
Schaut man auf die Rechtskraft, dann wirkt ein Urteil so gesehen in der Regel nicht für oder gegen Dritte. Es wird der Einzelfall entschieden, also geschaut, wie sich das Recht auf die konkrete, geschilderte Situation auswirkt. Ein Urteil bindet insofern nur die Parteien des Rechtsstreits, diese haben ihn geführt und konnten ihn auch beeinflussen. Ist Fritz' Bruder, Fritz II., also ebenfalls Händler und hat haargenau den gleichen Fall durchgemacht, kann er zwar auf das Urteil in Fritz' Fall verweisen – doch für seinen eigenen Fall hätte das Urteil keine echte rechtliche Bedeutung, er müsste selbst einen Prozess führen. Genauso sehen sich Gerichte eben auch nicht an Urteile gebunden, die in einem anderen Rechtsstreit ergangen sind.
Hält man die Theorie nun einmal fest, bedeutet das folgendes: Klagt Fritz vor Gericht gegen den Käufer und das Gericht fällt ein Urteil, hat das eine echte rechtliche Wirkung nur für ihn und die anderen Beteiligten, also den Käufer. Sonst grundsätzlich erstmal für niemanden. In der Praxis kommt Urteilen, gerade jenen aus höherer Instanz, dennoch eine Bedeutung bei.
Das Rad wird selten neu erfunden
Natürlich spielt der Einzelfall und seine konkreten Umstände in der Regel eine Rolle für den Ausgang des Prozesses. Doch die zugrunde gelegten Regeln, die Gesetze, die wären auch in anderen Fällen die gleichen. Da dort, wo es ein Urteil gibt, meist auch Uneinigkeit über die Rechtslage bestand, bringt eine Entscheidung etwas Klarheit in die Sache, und begründet diese vor allem auch – mal besser, mal schlechter. Geht man ein Urteil durch, können einem die rechtlichen Erläuterungen also bei der Einschätzung der Rechtslage helfen. Das gilt wie gesagt umso mehr bei Ober- und Hochgerichten. Hier hat ein Fall teils schon mehrere Instanzen durchlaufen, Entscheidungen wurden überprüft.
Und kam es einmal zu einer höchstrichterlichen Entscheidung, etwa vom BGH, dann werden sich die anderen Gerichte oft an dessen Entscheidung orientieren und das Rad nicht neu erfinden. Damit würden sie sich auch dem hohen Risiko aussetzen, eine Entscheidung zu fällen, die dann womöglich beim Gericht der nächsten Instanz wieder kassiert werden würde. Das hat natürlich weniger mit dem Arbeitsaufwand zu tun, der dadurch entstehen würde. Dass sich die Gerichte an höherer Rechtsprechung orientieren, sorgt schließlich für Rechtssicherheit. Für die Richter, aber auch für die potentiell Betroffenen, die sich so nicht jeder potentiellen Unwägbarkeit der Gesetze aussetzen müssen. Konflikte können eher vermieden werden, wenn der Zankapfel verspeist wurde – oder zumindest jemandem klar zugeordnet. Wo es theoretisch oder rechtlich also keine Bindungswirkung eines Urteils gegenüber Unbeteiligten gibt, sieht das faktisch ganz anders aus.
OHN-Info: Gerade im Bereich E-Commerce spielen Urteile eine wichtige Rolle für die Branche. Wo in anderen Rechtsgebieten die entsprechenden Gesetze schon ewig gelten, wichtige Fragestellungen schon vor langer Zeit gerichtlich geklärt wurden oder sich eine Rechtsauslegung gebildet hat, mit der man auch aus praktischer Sicht klar weiß, was Phase ist, gilt das hier vielleicht etwas weniger. Der Fernabsatz findet sich zwar schon seit einigen Jahren im Gesetz, doch viele Fragestellungen, die Online-Händler in ihrem Alltag beschäftigen, sind vor allem eins: Neu und aktuell. Da kommt es schonmal vor, dass ein Urteil schlicht wegweisend ist. Die aktuelle Rechtsprechung im Blick zu behalten, kann für Online-Händler daher lohnenswert sein.
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