Shopsysteme mit schnellen und praktischen Umsetzungstipps
Gibt es Grund zur Anpassung, müssen die Ärmel hochgekrempelt werden. Alle Shopsysteme arbeiten derzeit an der fristgerechten Umstellung und geben den Händlern hierzu rechtzeitig Support.
Im Falle von Plentymarkets ist die Umstellung schon mit ein paar Klicks erledigt. In den Einstellungen zur Buchhaltung kann die Konfigurationen für Steuersätze ganz einfach geändert werden (Einrichtung > Mandant > Standort > Buchhaltung > Tab Umsatzsteuersätze):

Shopware-Kunden können den Steuersatz ebenfalls ganz einfach anpassen (Einstellungen > Shop > Steuern):

Aber natürlich haben auch alle anderen Shopsysteme ähnliche Hilfestellungen: Von der Videoanleitung (bei Dreamrobot, JTL, Shopify) über Checklisten, Tutorials und FAQs (bei Epages, JTL, Shopware) bis hin zum Webinar (z. B. bei Oxid) haben sich die Shopsysteme in der kurzen Zeit schon einiges einfallen lassen.
Fragen können betroffene Händler auch in den Foren stellen, die viele Shopsysteme haben (z. B. im JTL-Forum). Für Shopware-User gibt es außerdem ein Plugin zur bequemen Umsetzung.
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Im ebay-Shop kann ich, wie oben beschrieben schnell eine Änderung der Mehrwertsteuerp rozentangabe eine Änderung herbeiführen. Nun frage ich mich, wie kann ich ähnlich schnell die Artikelpreise entsprechend ändern?
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Antwort der Redaktion
Hallo Kerstin Fichtner,
derzeit ist die neue Rechtslage für alle komplex. Tatsächlich haben es Kleinunternehme r recht einfach: Es gibt keine Pflicht, den Prozentsatz anzugeben. Der Zusatz "inkl. MwSt." reicht völlig aus.
Daher kann lediglich eine Änderung im Ebay-Verkäuferb ereich erfolgen. Aber auch das ist nicht zwingend notwendig, soweit die erstellten Rechnungen und das Buchhaltungspro gramm die neuen Steuersätze berücksichtigen.
Beste Grüße
die Redaktion
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Sie schreiben am 19.06.2020 im Beitrag "Häufige Fragen zur Senkung der Mehrwertsteuer" folgendes:
Was ist, wenn der Kunde schon Vorkasse mit 19 Prozent geleistet hat. Muss ich ihm die drei Prozent zurück überweisen? Eine Gutschrift über drei Prozent schreiben?
Nein, denn: Verträge sind zu halten. Bei Verträgen mit Verbrauchern wird der Bruttopreis vereinbart. In der Regel wird der Kunde also keinen Anspruch auf die Anpassung des Gesamtpreises haben.
In diesem Fall stellt der Händler die Rechnung nach dem 01.07. aus und diese ist mit 16% ausgewiesen. Dann stimmt doch der Abgleich mit dem Kontoauszug und somit die Buchhaltung nicht.
Anders heißt es immer der Leistungszeitpu nkt ist maßgebend. Das ist alles irgendwie verwirrend!
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Antwort der Redaktion
Hallo Petra,
wenn du mit einem Verbraucher einen Vertrag schließt, vereinbarst du in der Regel den Endpreis. Gleichzeitig bist du nicht verpflichtet, die Steuerersparnis an den Käufer durchzureichen. Anders gesagt: Wenn du im Juni den Vertrag schließt, aber erst im Juli leistest, gelten zwar die 16 Prozent; mit dem Kunden hast du aber nun einmal einen bestimmten Endpreis vereinbart. So gesehen machst du damit etwas Gewinn.
Ein anderes Beispiel: Der Endpreis setzt sich ja für gewöhnlich aus unterschiedlich en Bestandteilen zusammen. Jetzt stell dir vor, nicht die Steuer, sondern deine Gewerberaummiet e sinkt im Juli. Das heißt, du kannst deine Preise etwas günstiger kalkulieren. Auf die Verträge, die du mit den Kunden bereits im Juni geschlossen hat, hat das aber keine Auswirkungen.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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Wir haben einen Gambio-Shop und wollten eigentlich für ein Jahr den Support ruhen lassen.
Hier stellt sich die Mehrwertsteuer jedoch auch keine große Hürde, da das System die Nettopreise hinterlegt, auch wenn man bei der Artikeleingabe den Bruttobetrag eingibt. Hier kann an zentraler Stelle der Mehrwertsteuers atz geändert werden und der Kunde bekommt den aktuellen Preis. Natürlich sind dann die Verkaufspreise gewöhnungsbedürftig.
Bei eBay stehen wir wieder einmal vor einen anderen Problem. Zwar können auch hier alle Angebote gebündelt mit dem neuen Mehrwertsteuers atz bearbeitet werden, jedoch ist das Rabattsystem von eBay Überarbeitungsbedürftig.
Ein Mindestrabatt von 5% (benötigt wird eigentlich 2,52%) und die Dauer der Rabattaktion von maximal 2 Wochen sind das eine, zum anderen nimmt es das eBay system nicht so genau mit der kaufmännichen Rundung.
Wenn man dann die Rechnung mit einen Buchhaltungspro gramm für den Kunden erstellt, kommt man schnell ins "rudern", um den Rechnungsbetrag dem Zahlbetrag anzugleichen.
Auf jeden Fall werden alle Händler mit einen gewissen Maß an Mehraufwand zu tun haben, da die Änderungen ja nur befristet sind.
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