Ab dem 1. Juli werden die Mehrwertsteuersätze in Deutschland vorübergehend wegen der Coronapandemie gesenkt. Der Sinn dahinter: Indem die Kosten des Erwerbs sinken, steigt die Kaufkraft, was die Wirtschaft ankurbeln soll. Erklärtes Ziel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist dabei, dass die Senkung durch den Handel möglichst kostengünstig und unbürokratisch an Käuferinnen und Käufer weitergegeben werden kann.
Insbesondere auch aus den Reihen stationärer Händler erfolgte jedoch Kritik am Umsetzungsbedarf. Ein wichtiger Punkt dabei: Die Änderung des Preisausweises, beispielsweise an den Supermarktregalen.
Wer die Änderung allerdings lösen will, indem er einfach einen Pauschalrabatt auf das gesamte oder ein Teilsortiment anbietet, der soll unter bestimmten Bedingungen keine Änderung der ausgezeichneten Preise vornehmen müssen. Darüber informiert das BMWi aktuell die Preisbehörden.
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