Für die Betreiber mancher Websites sind die Gewinne aus geschalteter Werbung wichtig, um weiter fortbestehen zu können – irgendwo muss die Finanzierung schließlich herkommen. Das gilt zum Beispiel für die Online-Auftritte von Zeitungen. Je nach Modell führt dann mitunter kein Weg daran vorbei, dass etwa die Seitenbesuche der Nutzer mithilfe von Tracking-Cookies festgestellt werden.
Auf manchen Websites werden insofern Cookie Walls eingesetzt. Ein übliches Consent Tool fragt die Einwilligung des Nutzers ab. Gibt er sie nicht, werden betreffende Cookies eben nicht gesetzt. Auf der Seite kann sich der Nutzer dennoch bewegen. Cookie Walls gehen einen Schritt weiter: Wer den Tracking-Cookies nicht zustimmt, der kommt nicht auf die Seite. Das Angebot, was er nutzen will, finanziert er schließlich so nicht. Die Cookie Wall, meist ein großflächiges Pop-up-Fenster, bleibt bestehen und hindert an der Nutzung, oder der Nutzer wird beim Ablehnen direkt von der Seite weggeleitet. Die Interessen hier so einer Lösung sind nachvollziehbar. Wir wurden gefragt: Ist solch eine Lösung aber auch rechtskonform?
Die kurze Antwort lautet: Nach Auffassung vieler Datenschutzbehörden nicht. Die Website müsse im Ergebnis zugänglich bleiben, auch wenn einwilligungspflichtige Tracking- oder Werbe-Cookies nicht gesetzt werden dürfen. Aber es zeichnet sich eine Ausnahme ab.
Kommentar schreiben