Zum Thema Widerrufsrecht gibt es keine Diskussion. Käufe von Verbrauchern im Netz sind bis auf wenige Ausnahmen vom Widerrufsrecht umfasst: Dem Verbraucher räumt das Gesetz das Recht ein, seine abgegebene Vertragserklärung innerhalb einer Frist von mindestens 14 Tagen zu widerrufen. Ein Widerrufsrecht besteht also grundsätzlich nur bei Verbraucherverträgen.
Kauft jedoch ein Kunde in seiner gewerblichen Eigenschaft, kann er sich zumindest nicht auf ein gesetzliches Widerrufsrecht berufen. Die Grenzen sind dabei äußert schwimmend und letztendlich eine Frage der möglichen Beweislast. In der Praxis kommt es deshalb genau bei diesem Punkt immer wieder zum Streit zwischen Händler und Käufer. Um Händlern den Umgang mit Kundenbeschwerden zu erleichtern, haben wir die Gesetzbücher gewälzt und einen Blick in die Rechtsprechung geworfen, wann ein Kauf gewerblich ist und dabei kein Widerrufsrecht besteht.
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Bin aber Privatperson.Wu rde allerdings nicht darauf aufmerksam gemacht das dies ein Vertrag B2B ist....hab dies überlesen und signiert....was kann ich tun?
Beste Grüße
Günter
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Da wir aber die Maschine benötigten zwecks Verträgte einhalten, möchten wir nun gern anderweitig uns eine Maschine organisieren.
Nun die Frage, da wir noch keine Lieferung erhalten haben mit dem Hinweis schnellstmöglic he Lieferung, und auch noch kein Leasingvertag unterschrieben haben, können wir da von der Bestellung zurück treten?
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Antwort der Redaktion
Hallo Cathleen,
leider können wir als Redaktion hier keine individuelle Rechtsberatung leisten. Am besten setzt du dich aber noch einmal mit dem Händler in Verbindung und gibst ihm eine konkrete Frist.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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Vielen Dank im vorraus
Manfred
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Antwort der Redaktion:
Hallo Manfred,
ein Widerrufsrecht besteht nicht, da dieses nur Verbrauchern gegenüber besteht. Ob es eventuelle Rücktritts- oder Anfechtungsmögl ichkeiten gibt, ist einzelfallabhän gig und bedarf einer individuellen Prüfung des Vertrags. Dies ist uns im Zuge unserer redaktionellen Arbeit leider nicht möglich.
Viele Grüße und alle Gute
die Redaktion
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Im konkreten Fall geht es um die Rücksendekosten ,die er in der Widerrufsbelehr ung auf den Käufer schiebt.
Ungeachtet dessen,dass er gewerblichen Verkauf aufgrund der Adresse unterstellt,und den Widerruf als solche ablehnt.
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Antwort der Redaktion:
Hallo Jürgen,
eine Checkbox für die Widerrufsbelehr ung ist nicht verpflichtend, es genügt, dass der Kunde die Möglichkeit hat, diese zur Kenntnis zu nehmen. Ein Einschätzung, ob die Darstellung in deinem konkreten Fall ausreichend war, ist leider nicht möglich.
Viele Grüße und alles Gute
die Redaktion
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Jetzt zum Jahreswechsel und dem Überlassungsver bot für Feuerwerk hat ein grosser Pyroversandhand el an seine Kunden geschrieben das eine Auslieferung der Waren auf jeden Fall mit dem Nachweis eines Gewerbeschein erfolgen wird. Es wurde suggeriert das jedes Gewerbe geht und sogar gesagt das wenn man selber keinen besitzt, man eben auch mit einem anderen Schein von Freunden einkaufenkönne. . Viele, wie auch ich haben sich dann bei Freunden den Schein geben lassen. Noch vor der Auslieferung habe ich schriftlich gebeten den Versand auszusetzen doch in meiner Abwesenheit hat ein Nachbar das Feuerwerk angenommen. Ich habe unverzüglich einen Wiederruf versendet und bis jetzt noch keine Antwort erhalten. Das Gewerbe dessen Schein ich benutzt habe hat nichts mit Feuerwerk zu tun, und hat ebenfalls keinen Wiederverkauf von Pyrotechnik eingetragen.
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Antwort der Redaktion
Lieber Rüdiger,
hier kommt es auf die AGB des Händlers an. Da Sie den Gewerbeschein Ihres Bekannten nutzten, ist der Kauf erst einmal gewerblicher Natur und darauf besteht kein Widerrufsrecht - außer die AGBs räumen hierfür eine Ausnahme ein.
Dass auf dem Gewerbeschein kein Verkauf von Pyrotechnik eingetragen ist, ist für den Verkäufer irrelevant. Als Gewerbetreibend er sind Sie generell ermächtigt solche Käufe zu tätigen. Die Waren könnten ja, beispielsweise, auch der Ausrichtung einer Feier dienen und nicht dem Wiederverkauf.
Beste Grüße
die Redaktion
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Jetzt sollen alle Bademäntel zurückgesendet werden. Auf Nachfrage warum, gibt der Kunde an , dass es sich um eine Auswahlbestellu ng handelte zur Ausstattung des eigenen Hotel.
Kaufabsichten hat das Hotel jetzt aber allerdings keine und es bleiben für uns nur 4 gebrauchte Mäntel zurück.
Gilt dieses somit als Gewerblicher Kauf und es besteht kein Widerrrufsrecht im Sinne des Verbrauchers?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Peter
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Antwort der Redaktion:
Hallo Peter,
ob es sich um ein Verbrauchervert rag oder um einen gewerblichen Kauf handelt ist immer eine Einzelfallentsc heidung. Das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht von 14 Tagen gilt in der Tat nur bei Verbrauchervert rägen. Eine juristische Einzelfallentsc heidung ist uns im Zuge unserer journalistische n Arbeit leider nicht möglich.
Liebe Grüße
die Redaktion
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Kann mich der Verkäufer als gewerblichen einstufen in seinem Angebot. (In den Angebot ist der Verweis auf anderes Angebot, in diesen anderen Angebot werden Privatkunden als Gewerblich treibende behandelt)Habe als Privatperson gekauft und die Adresse ist privat.
Habe ich Anrecht auf Widerruf
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Antwort der Redaktion:
Hallo Herr Weber,
der Verkäufer kann sie nicht als gewerblich einstufen, wenn sie keinen gewerblichen Kauf getätigt haben. Wenn sie einen Verbrauchervert rag geschlossen haben, stehen ihnen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu.
Alles Gute
die Redaktion
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Hallo Amir,
wir wissen natürlich nichts zu den Umständen oder den bestellten Artikeln. Aber zunächst ist es so, dass gewerbliche Kunden kein Widerrufsrecht haben.
Beste Grüße
Yvonne Bachmann
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wie verhält sich der Sachverhalt, wenn im Formular "Firma" ein Pflichtfeld ist ? Die Anschrift etc. aber gleich der Privatanschrift ist. Außerdem ist der Käufer in einem Nebengewerbe (Einzelunterneh mung) tätig.
Wenn er nun behauptet der Firmenname sei sein Name, ist das ein Indiz, dass dieser auch als Verbraucher gewertet werden könnte ?
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Antwort der Redaktion
Hallo Marvin,
da Einzelunternehm er nicht unbedingt Kaufleute sind, haben sie auch keinen Firmennamen. Gerade im Nebengewerbe ist es auch üblich, dass die Privatanschrift gleich dem Unternehmenssit z ist.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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Antwort der Redaktion
Hallo Reto,
gute Idee. Bestätigt der Kunde aktiv, kein Verbraucher zu sein, ist das natürlich ein starkes Indiz und da muss er sich schon den Vorwurf gefallen lassen, warum er sich später auf einen Privatkauf berufen will.
In der Praxis ist uns noch kein Fall bekannt, wo das so umgesetzt und auch von einem Gericht für ausreichend befunden wurde. Eine Versuch wert ist aber zunächst allemal.
Beste Grüße
die Redaktion
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