Contra Homeoffice: Zusatzbelastung für den Arbeitgeber
Sicherlich könnte der gewiefte Arbeitnehmer nun sagen: „Pff, es ist doch meine Sache, ob ich mich selbst gefährde. Hauptsache Flexibilität!“ Diese Eigenverantwortung ist aber im Gesetz nicht vorgesehen. Arbeitnehmer dürfen weder auf Pausen verzichten, noch prinzipiell am unergonomischen Küchentisch arbeiten. Für Arbeitgeber kann die Überwachung von Arbeitsschutzbestimmungen durch ein Recht auf Homeoffice zur echten Belastung werden. Zwar müssen die Arbeitnehmer nach Arbeitsschutzgesetz die Unterweisungen ihres Chefs in punkto Sicherheit und Gesundheit beachten; allerdings tun Arbeitgeber gut daran, Kontrollen mindestens durch Nachfragen durchzuführen und zu protokollieren.
Wird ein Recht auf Homeoffice gefordert, müssen also auch die Folgen bedacht werden: Wirtschaftlich wie rechtlich. Der Schutz von Arbeitnehmern darf durch ein Recht auf Homeoffice nicht vernachlässigt werden. Auch die Belastung von Arbeitgebern muss bedacht werden. Hier müssen Vor- und Nachteile beachtet werden. Daher sehe ich die aktuell sehr kurz gedachte Forderung nach einem Recht auf bis zu 100-prozentiges Homeoffice als sehr kritisch an. Wer diese Forderung in den Mund nimmt, sollte zumindest auch die anderen Gesetze im Blick haben, die Einfluss auf die praktische Umsetzung haben.
Yvonne, Volljuristin
Millionen Deutsche wurden in den letzten Monaten in ein ganz neues Abenteuer gezwungen: Das Experiment Homeoffice. Weil die Bürotüren vielerorts kompromisslos geschlossen blieben, mussten sich viele Arbeitnehmer ganz neuen Herausforderungen stellen: Funktioniert das Wlan? Klingelt der Postmann bitte nicht während meiner Video-Konferenz (was er heute getan hat...grrrrrh)! Und am wichtigsten: Geht die Jogginghose von gestern heute nochmal… (oder brauche ich überhaupt eine Hose)?
Wie wir gelernt haben, entsteht ein Gesetz nicht mal so über Nacht. Zunächst muss es einen Bedarf geben. Spätestens wenn das Volk laut schreit, ist es Zeit für die Herren Politiker, sich dem Thema mal anzunehmen. Die Themen Homeoffice und Corona kamen quasi zeitgleich auf den Tisch, aber geliebäugelt haben die Deutschen ja schon lange mit dem Gedanken: Schon Anfang 2019 zeigten die Deutschen in einer Umfrage ein reges Interesse an einem Arbeitsplatz abseits vom Gewöhnlichen. 64 Prozent der Befragten gaben an, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice (sofern dies möglich ist) gut fänden.
Achtung, Katze! Homeoffice und das Problem Datenschutz
Aber dieses Format würde nicht „Drei Juristen, vier Meinungen“ heißen, wenn nicht irgendwo der juristische Zeigefinger erhoben würde. Was bietet sich zum zweiten Geburtstag der DSGVO im Mai besser an als der Datenschutz? Klar, meine zwei Katzen und mein zweijähriges Kind werden sich wohl kaum für die E-Mail-Adresse der Händler interessieren, deren Rechtsfragen ich beantworte. Das Kind kann aber sein Becherchen über die Tastatur kippen (Hallo? Stichwort Datenverfügbarkeit!) und was die Katzen so alles auf dem Kerbholz haben, will ich mir gar nicht ausmalen.
Seien wir doch mal ehrlich! In vielen Firmen hapert es doch schon hinter der Bürotür am Datenschutz – oder gehen Sie auf Toilette und starten vorher erst einmal eine groß angelegte Aufräumaktion, in die mindestens ein Panzerschrank involviert ist? Welche Anarchie muss dann erst herrschen, wenn der Einfluss auf Mitarbeiter und Technik am heimischen Arbeitsplatz schwindet? Ich will mir gar nicht die rauchenden Köpfe der Datenschützer vorstellen, wenn jeder per Gesetz ins Homeoffice geschickt werden darf oder kann.
Tatsächlich steht für mich jedoch fest: Der Datenschutz schließt die Arbeit im Homeoffice oder an anderen Orten außerhalb des Unternehmens nicht aus. Die möglichen menschlichen, technischen (und tierischen) Bedrohungen sind durch Maßnahmen auszuschließen bzw. zu minimieren und im Homeoffice auch nicht besorgniserregender als im Großraumbüro. Für was bezahlt man sonst seinen Datenschutzbeauftragten? Schicken wir ihn doch mal zum Hausbesuch…
Melvin, Diplom-Jurist
Wie auch mein Kollege Christoph verbrachte ich die letzten Wochen mit wenigen Ausnahmen im Homeoffice. Nach dem anfänglichen Gefühl, die Decke stürze auf meinen Kopf, fand ich mich mit der Lage ab und finde sie mittlerweile sogar ganz gut. Mein Job lässt diese Arbeitsweise, das habe ich durch die jetzige Situation gelernt, auch offenbar unproblematisch zu. Aus meiner Perspektive betrachtet würde mir ein Recht auf Homeoffice wohl kaum weh tun.
Doch wo es des einen Recht auf Homeoffice ist, ist es des anderen Pflicht, Homeoffice zu gewähren, und es stellt sich schon die Frage, inwiefern ein solches Gesetz die Interessen der beteiligten Parteien hier beeinflusst. Vorteile lassen sich auch für den Arbeitgeber finden, jedenfalls in dem Fall, in dem das Homeoffice der Arbeitsleistung nicht im Weg steht. Man hat es also sicherlich mit der Frage zu tun, ob Homeoffice jetzt gut oder böse ist. In meinen Augen entscheidender ist die Frage, wie sinnvoll und verhältnismäßig eine Verpflichtung der Arbeitgeber ist.
Warum ein verpflichtendes Recht auf Homeoffice?
Man kann sich fragen, welchem Zweck ein derartiges Gesetz schließlich diene. Klar, Homeoffice soll ein gesetzlicher Anspruch sein – danke. Das könnte etwa helfen, Familie und Job besser zu wuppen oder gar die Produktivität zu steigern. Für diejenigen, deren Job Homeoffice auch hergibt, für andere aber nicht. Wir sind also in einem Bereich, wo das, was gesetzlich eingeräumt werden soll, ohnehin mal möglich ist. Angenommen, es profitieren also alle davon, dass Beschäftigte nach Lust und Laune das Homeoffice hüten, wozu dann eine Pflicht zum Recht?
Insofern sind (durch Gesetz) verbürgte Freiheiten wohl wertvoller als jene, die nur durch „Kulanz“ eingeräumt und jederzeit wieder weggenommen werden können. Anders kann man das Gesetz spitzzüngig aber auch so zusammenfassen, dass realitätsverweigernde Arbeitgeber – schließlich würde das Gesetz wie gesagt offenbar nur dort gelten, wo es ohnehin eigentlich kein Problem gäbe – halt mit der eisernen Knute des Gesetzgebers zu ihrem eigenen Glück gezwungen werden. Oder kann der Arbeitsplatz zwar für Homeoffice geeignet sein, der Arbeitgeber aber trotzdem berechtigte entgegenstehende Interessen haben? Dann dürfte es im Einzelfall spannend werden und ein gewisses Risiko bestehen, dass die Regelung vielleicht eher zu Krach zwischen den Parteien führt – weil sie womöglich nicht konkret genug ist, den Anspruch, den sie einräumen will, auch für die Praxis ausreichend zu umreißen.
Wo eine gesetzliche Festlegung an sich vielleicht begrüßenswert wäre, würde sie dann durch die Schaffung von Unsicherheit konterkariert. Mal sehen, wie der Gesetzesentwurf dazu stehen wird.
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