1. Warenimport – die Geschichte
2. Warenimport – die Hintergründe & Grundbegriffe
3. Warenimport – die EORI-Nummer
4. Warenimport – die Einfuhrabwicklung
5. Warenimport – die Einfuhrabgaben
6. Warenimport – die Herstellerpflichten
7. Warenimport – das Dropshipping
8. Brexit und der Warenimport aus dem Vereinigten Königreich
„Der Güter-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs- und sonstige Wirtschaftsverkehr mit dem Ausland sowie der Verkehr mit Auslandswerten und Gold zwischen Inländern (Außenwirtschaftsverkehr) ist grundsätzlich frei.”, so der – zugegeben etwas sperrige – Grundsatz des Außenwirtschaftsgesetzes in § 1, auf den wir in diesem Artikel noch des Öfteren zurückkommen werden.
Deutschland wäre aber nicht Deutschland, wenn es hierfür nicht Ausnahmen epischen Ausmaßes gäbe. Obwohl das Außenwirtschaftsgesetz nur 28 Paragraphen umfasst, zieht die Einfuhr von Waren aus einem Drittland eine Menge einzuhaltende Vorschriften und Regularien nach sich, die sich sowohl aus dem deutschen Recht, als auch dem EU-Recht sowie dem Recht der Herkunftslandes des importierten Handelsgutes ergeben. Nun wollen wir direkt einen Blick in dieses Dickicht werfen...
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