1. Selbstbelieferung: Haftung für Transportschäden im B2B-Bereich
2. Wareneingang: Kontrollpflichten bei der Warenannahme
3. Bis wann müssen Händler Schäden melden?
4. Händlerfreundliche AGB-Regelungen in der Warenwirtschaft
5. Verkauf: Bestell- und Auftragsbestätigungen
6. Welche Infos müssen in eine Vertragsbestätigung?
7. Kommissionierung: Packfehler und andere Pannen
8. Kunde bestellt, Ware nicht vorrätig – was tun?
9. Was können Händler bei Packfehlern tun?
10. Warenausgang: Transportrisiko bei Lieferungen von Verbrauchern/an Verbraucher
Welche Produkte sind Ladenhüter und welche Artikel sind bald ausverkauft? Wer nimmt die Retouren an und untersucht die Lieferungen der Großhändler? Fragen über Fragen spielen in die umfassende Warenwirtschaft eines Online-Handels hinein, in dem idealerweise alles zentral und digital verwaltet wird und somit die Arbeitsprozesse optimiert wurden. Nichtsdestoweniger sind die rechtlichen Grundgedanken (und Konsequenzen) dahinter nicht zu vernachlässigen.
Dadurch spart man sich sowohl Zeit und Kosten für die Verwaltung sowie Nerven beim Kundenmanagement. In der Folge sind die Kunden zufrieden mit ihrem Kauf und der Umsatz steigt. In ein solides rechtliches Grundwissen zur Warenwirtschaft zu investieren, lohnt sich also gleich mehrfach. Und nun folgt der kurze rechtliche Abriss der Warenwirtschaft von der Selbstbelieferung bis hin zur Retoure.
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vielen Dank für deinen Hinweis. Wir gehen zunächst von der gesetzlichen Regelung aus, die da lautet (§ 447 BGB): "Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.". Interne Absprachen und Regelungen zwischen den Parteien und mit den Frachtunternehm en kennen wir natürlich nicht, sie können andere abweichende Regelungen enthalten.
Beste Grüße,
die Redaktion
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ich denke, dass Sie mit Ihrer Aussage "das Transportrisiko liegt grundsätzlich beim Händler (B2B)" nicht richtig liegen. M.E. steuern die Lieferbedingung en/Incoterms Gefahren- und Kostenübergang?!
Und ob der Frachtführer haftet, liegt doch eher in der Beziehung, heißt Haftung im Innen- oder Außenverhältnis?!
Ich bitte hier um Klarstellung.
Danke & Gruß
Marko Maat
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