Behelfsmaske, Mund-Nase-Maske, Gesichtsmaske – für das Produkt, das uns neuerdings im Alltag durch öffentliche Verkehrsmittel oder den Supermarkt begleitet, haben sich in kurzer Zeit verschiedene Bezeichnungen entwickelt.
Das liegt auch daran, dass die Wahl der Bezeichnung der Masken hier mit Konsequenzen verbunden sein kann: Wird ein (medizinischer) Schutzzweck ins Spiel gebracht, besteht die Gefahr, dass die Maske als Medizinprodukt oder persönliche Schutzausrüstung (PSA) einzuordnen wäre. Dann müsste sie besondere Anforderungen erfüllen bzw. gar ein Konformitätsverfahren durchlaufen. Oder es bestünde schlicht die Gefahr der Irreführung.
Die Auswahl der Bezeichnung ist also nicht ganz ungefährlich für Online-Händler bzw. Hersteller. Nun tut sich womöglich aber eine weitere Gefahr auf. Sie könnte bei den „Community-Masken“ lauern.
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