Müssen Gutscheine statt der Erstattung akzeptiert werden?
Veranstalter von Konzerten oder anderen Events werden derzeit mit einer Flut von Rückforderungswünschen konfrontiert. Verständlich, denn Verbraucher sind nicht nur enttäuscht, dass das ersehnte Konzert oder das spanndende Sportevent nicht stattfinden kann. Sie müssen auch hart um die gezahlten Ticketpreise kämpfen, die nicht selten im dreistelligen Bereich liegen.
Auf der anderen Seite ringen die Veranstalter und Vermittler jedoch schon mit echten Liquiditätsengpässen, wodurch eine ganze Branche in Existenznot geraten könnte. Aus diesem Grunde hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen, wonach Veranstalter anstelle von Erstattungen gleichwertige Gutscheine ausstellen dürfen. Betroffen sind alle Veranstaltungen, die vor dem 8. März 2020 erworben worden sind.
Dieser Entwurf klingt jedoch aus Verbrauchersicht härter als tatsächlich gedacht. Werden die Gutscheine bis Ende nächsten Jahres nicht eingelöst, wird der volle Wert erstattet. Außerdem soll es eine Härtefalllösung geben, wie die Fragen und Antworten des Ministeriums für Verbraucher und Justiz dazu klarstellen. Verbrauchern soll damit nichts verloren gehen.
Fazit und Praxishinweis
Tatsächlich sehen wir die Rechtslage bei angesagten und verschobenen Veranstaltungen recht eindeutig und damit einen Anspruch der Verbraucher auf Erstattung des Ticketpreises gegenüber dem Vertragspartner. Die Veranstalter und Betreiber sind aber in der aktuellen Situation, in der sie ohnehin keine oder nur wenige Einnahmen erzielen, mit einem erheblichen Liquiditätsengpass konfrontiert. Für viele ist damit eine die Existenz bedrohende Situation entstanden.
Tickets für mehrere hundert Euro können tatsächlich das Haushaltsbudget reinreißen und der Frust bei einem abgesagten Event ist dann besonders groß. Im Sinne eines fairen Handels sind an dieser Stelle aber trotzdem auch die Kunden gefragt. Eine Insolvenzwelle hätte zur Folge, dass die Inhaberinnen und Inhaber von Eintrittskarten oder Nutzungsberechtigungen keine Rückerstattung erhalten würden. Auch die Bandbreite an künftigen Veranstaltungen ist nicht garantiert. Spätestens mit dem neuen Gesetz könnten Verbraucher ohnehin zur Akzeptanz eines Gutscheins verpflichtet werden.
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Was kann ich tun?
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Antwort der Redaktion
Hallo Annika,
sollte sich der Veranstalter quer stellen, gehe am besten zur Verbraucherzent rale.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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wir haben 2019 Tickets gekauft. Die Veranstaltung wurde mehrmals verlegt.
Im April dann hat sie stattgefunden, eine andere, kleinere Location wurde gewählt und der Veranstalter hat jegliche coronamaßnahmen gekippt. Aufgrund der kleineren Location und der komplett entfallenen Maßnahmen haben wir uns dazu entschieden, das Konzert nicht zu besuchen. Die Meldung über die Maßnahmen kamen am Wochenende ( 6 Tage vor Konzert) , am Montag haben wir die Rückabwicklung beim Ticketverkauf, beantragt. Nach fast 4 Wochen kam alles zurück. Der Verkäufer sagt, die Rückabwicklung wäre zu spät gewesen ( war online aber möglich) , wir sollten uns an den Veranstalter wenden. Dieser antwortet nicht auf meine Mail mit der Anfrage.
Muss der Veranstalter die Tickets, in unserem Fall, rückabwickeln?
Vielen Dank für ihre Antwort :)
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Antwort der Redaktion:
Hallo Vicky,
da es sich bei jedem Vorgang um einen Einzelfall handelt, bei dem sowohl die AGB des Veranstalters als auch die des Verkäufers, mit einbezogen werden müssen, ist es uns leider nicht möglich eine pauschale Auskunft zu geben. Es empfiehlt sich, sich mit so einem Anliegen an die örtliche Verbraucherzent rale zu wenden, da diese für solche Fälle spezialisiert sind.
Alles Gute und viele Grüße
die Redaktion
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Antwort der Redaktion
Hallo Katja,
wird eine Veranstaltung verschoben, müssen Sie dies nicht hinnehmen und können vom Vertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückverlangen . Das gilt unabhängig davon, ob Sie an dem neuen Termin nicht können oder diesen nicht in Anspruch nehmen wollen und ob den Veranstalter ein Verschulden trifft oder nicht. Zum Eintrittspreis müssen Ihnen auch die Vorverkaufsgebü hren und etwaige Versandgebühren erstattet werden.
Freundliche Grüße
die Redaktion
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was muss erstattet werden. wie ist es mit einer Buchungsgebühr, Versandkosten und was ist mit den Rücksendekosten?
Mir will Eventime von 304,87 € für drei Tickets noch 275,13 e erstatten.
Viele Grüße
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Hallo A. König,
der Preis ist generell komplett zu erstatten bzw. vorrangig natürlich derzeit in Form eines Gutscheins gutzuschreiben.
Beste Grüße
Die Redaktion
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Ich möchte mein Geld zurückholen was kann ich tun
Mit freundlichen Grüßen Hoffmann
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Hallo Ralf Hoffmann,
zunächst ist es erst mal wichtig, wann die Tickets gekazft wurden, vor oder nach dem 08.03.2020. Nur danach gekaufte Tickets können erstattet werden, alle anderen müssen zunächst einen Gutschein akzeptieren. Hartnäckigkeit und Geduld zahlen sich in jedem Fall aus.
Viele Grüße
Die Redaktion
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das ist aber ärgerlich für dich. Unserer Meinung nach sind auch die sonstigen Kosten wie Vorverkaufsgebü hren und Porto zu erstatten, da deine Aufwendungen komplett wertlos geworden sind und du als Verbraucher so zu stellen bist, als hättest du den Kauf nie getätigt (und damit eben auch keine Kosten für Porto bzw. Vorverkauf gehabt.)
Beste Grüße,
die Redaktion
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Vielen Dank
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