Siegelvergabe neutral und transparent
Gütesiegel und Zertifikate verbinden Verbraucher in der Regel mit der Einhaltung eines bestimmten Standards, Gesetzes oder einem besonderen Kundenservice. Die Werbung mit einem Gütesiegel oder einer anderen Auszeichnung hat jedoch ihre Grenzen. Das verwendete Gütesiegel muss auf einer neutralen, objektiven und sachgerechten Untersuchung beruhen. Voraussetzung für die Erteilung eines Gütesiegels ist unter anderem ein objektives Zertifizierungsverfahren einer unabhängigen und neutralen Einrichtung. Der (potenzielle) Käufer erwartet, dass der zertifizierte Shop bzw. Händler oder das Produkt die Prüfungsanforderungen für den Erhalt des Gütesiegels oder Zertifikats auch noch erfüllt.
Damit noch nicht genug: Es sollten außerdem die Grundinformationen erkennbar sein, anhand derer die Verbraucher den Wert und Aussagegehalt des Prüfsiegels nachvollziehen können. Ergo ist beim Verwenden eines Logos oder Siegel und dem Einbinden in den Shop auf eine Seite zu verlinken, die Auskunft darüber gibt, wofür das Gütesiegel, durch wen, wann und für welchen Zeitraum vergeben wurde.
Fazit: Daher sollten Gütesiegel nur dann beworben werden, wenn sie auch tatsächlich verliehen wurden und noch gültig sind.
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