Trotz der Lockerungen bleiben derzeit besonders die größeren Geschäfte geschlossen. Lediglich für kleine Läden gibt es in manchen Bundesländern mal mehr, mal weniger gute Nachrichten. Allerdings haben sie durch die staatlichen Anordnungen der vergangenen Wochen – teilweise existenzbedrohende – Umsatzeinbußen verzeichnen müssen.
Daher drängt sich die Frage auf, ob die von Schließungen betroffenen Händler Anspruch auf Entschädigung gegen den Staat haben.
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ich betreibe mehrere Stände auf dem Bayreuther Weihnachtsmarkt.
Nachdem diese durch den Freistaat Bayern verboten wurden stehe Ich/Wir ohne jeglichen Verdienst da .
Sehen Sie hier Möglichkeiten mit einer Klage ein positives Ergebnis auf finanzielle Entschädigung zu erreichen?
Beste Grüße aus Bayreuth
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Hallo Herr Sommerer,
leider wären die Aussichten einer Klage hier sehr gering. Entschädigungsa nsprüche sind aktuell nicht vorgesehen, auf Hilfe kann nur von Bund und Ländern gehofft werden. Auch eine Klage würde hieran nichts ändern, da die getroffenen Maßnahmen durch die aktuelle Pandemielage gerechtfertigt werden. Bisher haben die Gerichte diesbezüglich auch nicht anders entschieden.
Freundliche Grüße und alles Gute
die Redaktion
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