Die Mutter hat es erfunden
Am 19. Februar 2020 fand nun laut dem Blog der Kanzlei LHR die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg statt. In der mündlichen Verhandlung erschlossen sich zwei positive Erkenntnisse für die Mutter:
Zum einen traf das Gericht die Feststellung, dass der Slogan die Idee der Mutter war. Zum anderen stellte das Gericht fest, dass der durch die Agentur angesetzte Streitwert in Höhe von 100.000 Euro zu hoch ist. Der Streitwert wurde auf einen Wert „bis 7.500 Euro“ herabgesetzt. Das hat zur Folge, dass sich die Kosten des Verfahrens erheblich verringern.
Allerdings nützt der Mutter laut Ansicht des Gerichts der Umstand, dass sie die Idee zum Slogan hatte, nichts. In der Verhandlung machte das Gericht der Mutter wenig Aussicht auf Erfolg, denn: Der Slogan ist an sich zu kurz, so dass sie nicht als Urheberin im rechtlichen Sinn anerkannt werden könne. Außerdem reiche ihre Mitwirkung am gesamten Werbespot nicht für die Geltendmachung urheberrechtlicher Ansprüche aus. Aufgrund der geringen Erfolgsaussichten regte das Gericht daher einen Vergleich an. Im Ergebnis erklärten beide Seiten etwaige wechselseitige Ansprüche als abgegolten.
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Hier wurde die Urheberin m.E. auch noch mit einem Vergleich abgewimmelt. (Bei einem Vergleich machen auch beide Rechtsanwaltsse iten wunderbar Kasse). Die Werbeagentur macht nun Schampus auf und Netto sollte sich schämen! Wer eine solche teure Werbeagentur bezahlen kann, hätte einen Obolus auch der Urheberin zukommen lassen können. Eine Schande ist das - hier müsste es genauso einen Shitstorm geben!
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(c) 2020 Stefan Röschinger
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