Was will eine Privatperson mit ganzen 12.600 Litern Desinfektionsmittel, fragt man sich? Fälle, die es so nur im aktuellen Corona-Hamster-Wahn geben kann. Die Frage dahinter ist jedoch Alltagsgeschäft für Händler: Passt sich die Anzeige „Lieferbar” gar nicht oder nicht schnell genug in „Ausverkauft” im Shop an, kommt es zu Bestellungen, die so nicht erfüllt werden können. Der Kunde besteht in vielen Fällen natürlich auf seine Ware, insbesondere, wenn es sich um ein Schnäppchen (oder wie hier um die derzeit begehrten Desinfektionsmittel) handelt.
Leider können die Lieferanten von Desinfektionsmittel nicht mehr liefern und diese sind somit auch in kleineren Mengen schon nicht mehr beschaffbar, berichtete uns der Händler. Kann man dagegen etwas was tun? Können sich Händler von der Lieferpflicht befreien oder kann der Kunde auf den Erhalt der bestellten Desinfektionsmittel innerhalb der angegebenen Frist bestehen?
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