Mund-Nase-Maske ist ein etwas umständlicher und auch nicht sonderlich attraktiver Begriff, um das Produkt zu beschreiben, das als „Atemschutzmaske“ bezeichnet wesentlich sinnvoller klingt.
Vor einigen Tagen kam das Thema auf: Atemschutzmasken dürften nicht einfach selbst hergestellt werden, um sie in den Verkehr zu geben oder beispielsweise an private Pflegeeinrichtungen zu spenden. Der Grund dahinter: Es handelt sich um Medizinprodukte, die grundsätzlich bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, um Medizinprodukte sein zu dürfen. Biete man solche Masken nun an, und erfülle die spezifischen Anforderungen nicht, könne man abgemahnt werden oder gar strafrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt sein. Und tatsächlich ist das richtig.
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danke für deinen Vorschlag! Ganz recht: Es kommt darauf an, nicht den (falschen) Eindruck zu erwecken, es handele sich um ein Medizinprodukt oder Persönliche Schutzausrüstun g oder würde irgendeinen entsprechenden Standard erfüllen. Hier gelten dann nur die allgemeinen Vorschriften für Produkte.
Beste Grüße,
die Redaktion
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dann ist es ein kleidungsstück und es braucht dann nur die normalen enthaltenen materialien angegeben werden.
zb 100% baumwolle, Gummiband, bei 60° oder 90°grad waschbar, bügelfähig.
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