Von den Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 ist in Deutschland mittlerweile jeder auf irgendeine Art betroffen – sei es durch Kontaktverbote oder behördliche Anordnungen der Geschäftsschließung. Für diese Maßnahmen gibt es auf Bundesebene Vorgaben. Die Umsetzung aber geschieht durch die einzelnen Bundesländer.
So wie in manchen der Länder ein einfaches Kontaktverbot und in anderen eine strengere Ausgangssperre gilt, gibt es auch im Hinblick auf die Fortführung von Betrieben (mit Publikumsverkehr) unterschiedliche Vorschriften. Wir wollen eine Übersicht über die einzelnen Bundesländer und ihre Maßnahmen vor allem im Hinblick auf die Öffnung von Geschäften und Dienstleistern geben.
Ist die Öffnung eines Geschäfts bzw. der Publikumsverkehr erlaubt, steht dies immer unter dem Vorbehalt, dass die jeweiligen Anforderungen an die Hygiene erfüllt werden – viele der Bundesländer verweisen hier direkt auf das Robert-Koch-Institut. Am Ende des jeweiligen Abschnittes zum Bundesland finden sich, sofern verfügbar, Verlinkungen zum jeweiligen Rechtstext des Landes und den jeweiligen FAQ, welche die Bundesländer bereitstellen. Diese enthalten teilweise ausführliche, sog. Positivlisten, welche über die näheren Umstände aufklären.
Update (17.04.2020)
Vor Kurzem gab die Bundesregierung bekannt, dass bestimmte Geschäfte unter der Einhaltung besonderer Hygienemaßnahmen ab nächster Woche wieder öffnen dürfen (wir berichteten). Über die länderbezogenen Details werden wir informieren, sobald verlässliche Informationen vorliegen. Davon ab informiert die Bundesregierung auf ihrer Website über die zwischen Bund und Ländern getroffenen Vereinbarungen.
Update (20.04.2020)
Eine Übersicht über die aktuellen Regelungen und Hygieneanforderungen in den einzelnen Bundesländern stellen wir hier bereit.
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vielen Dank für Ihre Nachricht. Baumärkte werden in einigen Bundesländern mit der Begründung geöffnet, dass diese Waren für die Grundversorgung anbieten. Nimmt man das so an, spricht damit ein gewichtiger Punkt gegen die Schließung. Natürlich spielen andererseits auch die hygienischen Zustände in den Geschäften eine Rolle, die die Möglichkeit einer Infektion so gut es geht minimieren sollten. Dass hier gegebenenfalls noch einmal nachjustiert wird, ist gut möglich.
Beste Grüße,
die Redaktion
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warum dürfen vieler Orts Baumärkte, Garten- und Blumenmärkte öffnen und ohne jede Zugangsbeschränkung
verkaufen.
Dem kleinen "normalen" Einzelhandel, keine lebenswichtigen Artikel verkauft muss geschlossen sein.
Ich darf im Baumarkt Arbeitshandschu he aber im Fachhandel für Motorrad-Zubehö r keine Sicherheitshand schuhe zum Motorrad-/Rolle rfahren kaufen!
Hier wird doch mit zweierlei Mass gemessen?
Oder haben die Obi's, Toom's und alle anderen Märkte einfach eine bessere Lobby?
Sollten gar unsere Politiker -die in dieser Krise, gemeinsam sehr viel richtig gemacht haben-, nicht bis zum Ende gedacht haben?
Wenn die Politik dem dem Bürger mit Ausgangssperren drohen, dann sollten auch diese Märkte geschlossen werden!
Es ist unfassbar, was sich momentan in Baumärkten abspielt!!!
Vielleicht könnten Sie diese Info, zur Überprüfung, mal in Richtung Berlin weiterleiten.
Vielen Dank
und freundliche Grüße
Klaus U. Schrader
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s. hier: www.diyonline.de/.../48
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vielen Dank für die Erstellung Ihrere Übersicht. Ich möchte noch um eine Ergänzung bitten: In allen Bundesländern dürfen Physiotherapiep raxen geöffnet haben. Siehe auch physio-deutschland.de/.../...
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit gesunden Grüßen
Lutz Gudehus
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