Noch vor einigen Wochen hätte man sich wohl kaum vorstellen können, dass sich das Jahr 2020 so entwickelt, wie es nun der Fall ist – und dass Atemschutzmasken und ähnliche Mundbedeckungen das Potential haben, das Symbol dieser Zeit zu werden. Dafür sorgt die Covid-19-Pandemie, beziehungsweise das Coronavirus.
Bisher im Alltag haben die Masken weitgehend wenig Beachtung gefunden, derweil sind sie ein Mangelprodukt. Auch mit dem Blick darauf, der Gesellschaft etwas Gutes zu tun, werden Masken nun etwa auch freiwillig in Heimarbeit hergestellt und gegen Geld oder als Spende an Dritte abgegeben.
Aus dem Blickwinkel von Solidarität und Gemeinwohl eine hervorragende Sache – die jedoch aus juristischer Sicht nicht ganz unproblematisch ist. Wir wurden gefragt: Ist die selbst genähnte Maske ein Produkt mit speziellen Anforderungen?
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wie steht es eigentlich mit Schnittlizenzen und Verletzung eventueller Patentrechte oder des Gebrauchsmuster schutzes? Muss eine zum Verkauf angebotene Mundabdeckung schnittmusterte chnisch von Schnittmustern aus dem Web abweichen und wenn ja, wieviel? Womöglich nicht die richtige Frage an dieser Stelle.
LG Sandra
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Antwort der Redaktion
Hallo,
das ist eine Frage, die sich gar nicht so leicht beantworten lässt. Jedenfalls kann sie nicht damit beantwortet werden, dass ein eigener Schnitt in X Punkten abweichen muss, um keine Rechtsverletzun g darzustellen. Es kommt eben auch darauf an, wie individuell der Schnitt und die Anleitung ist, die du verwenden möchtest. Viele Schnittmuster dürften aber "zu einfach" sein, um überhaupt geschützt zu sein.
Im Zweifel solltest du einfach bei dem Schnitterstelle r nachfragen, ob der Schnitt auch gewerblich verwendet werden darfst.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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in deinem Fall müssen die Masken in jedem Fall mit einer Textilkennzeich nung ausgestattet sein: haendlerbund.de/.../...
Ein Waschetikett ist in Deutschland keine Pflicht. Allerdings gehören Angaben zur Pflege wohl mit zu den wesentlichen Merkmalen eines Produktes, gehören also entsprechend in die Produktbeschrei bung.
Beste Grüße,
die Redaktion
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ich nähe ebenfalls Gesichtsmasken.
Meine Frage wäre: müssen diese eine Kennzeichnung/E tikett (Waschsymbol/Zu sammensetzung) tragen?!
Liebe Grüße & passen Sie alle gut auf sich auf.
Sany von TS Taffe Stücke
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unserer Auffassung nach sollte auf jegliche Hinweise verzichtet werden, die auf einen Schutz durch die Maske hinweisen, da hierdurch das Produkt ggf. zu einem Medizinprodukt oder PSA gewidmet werden würde. Ein klarstellender Hinweis ist dabei gut – macht jedoch eine Bezeichnung wie „Atemschutzmask e“ womöglich nicht wett. Auf die Verwendung von „Schutzmaske/-f unktion/etc.“ sollte also verzichtet werden.
Beste Grüße,
die Redaktion
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es wird mittlerweile empfohlen eine Mund-Nasenabdec kung zu
tragen. Ich nähe und könnte sie verkaufen, die Nachfrage ist groß.
Wenn ich auf das Wort Schutz verzichte und direkt darauf hinweise, dass
es sich um kein medizinisches, kein zertifiziertes und keine Schutzkleidung
handelt, bin ich dann vor Abmahnungen sicher?
Darf ich dann aber in den Suchbegriffen Mundschutz usw.verwenden?
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"Die Näherei von Sina Trinkwalder in Augsburg könnte 60.000 dringend benötige Nasen-Mund-Schu tzmasken liefern - täglich. Das dürfen sie und Tausende andere, die gerne helfen würden, aber nicht, weil "Abmahn-Anwälte zu viel Freizeit haben" und Politiker sie im Stich lassen, wie Trinkwalder ntv.de erzählt."
n-tv.de/.../...
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bei der Bezeichnung "Mund-Nasen-Abd eckung" ergeben sich unserer Ansicht nach keine Probleme im Zusammenhang mit Vorschriften für Medizinprodukte oder Persönliche Schutzausrüstun g.
Beste Grüße,
die Redaktion
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Lg
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vielen Dank für ihr Interesse an diesem Thema. Nach Aussage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin müssen MNS die EN 14683:2019 erfüllen, um verkehrsfähig zu sein. Soll eine Maske als PSA eingesetzt werden und das ganze ordnungsgemäß von Statten gehen, muss die Maske dabei die Voraussetzungen für die PSA erfüllen, also DIN EN 149 konform sein. Individuell können wir Ihnen hier leider keine Antwort anbieten, hoffen aber, auch so weitergeholfen zu haben!
Beste Grüße,
die Redaktion
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Bei FFP Masken ist aus meiner Sicht ganz klar geregelt das Sie der Norm EN149:2001 unterliegen.
Mir werden MNS ( sogenannte OP Masken angeboten ) welche ich aber nicht im OP sondern für den persönlichen Schutz sowie in China (PSA)benutzen möchte . Muss diese PSA- MNS maske auch der EN14683:2014 unterliegen oder gibt es hier keine Norm?
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