Bereits für Anfang 2019 angedacht, haben seit 1. Januar 2020 die Quick Fixes in Europa endlich Einzug erhalten. Die Änderungen betreffen primär die folgenden Themenbereiche:
- Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen
- (Beleg-)Nachweise für innergemeinschaftliche Lieferungen
- Neue Regelungen für Reihengeschäfte
- Neue Regelungen für Konsignationslager
Auch wenn natürlich eine Vereinfachung und das Beheben bestehender Probleme das Hauptziel dieser Steuerreform war, so können diese Änderungen auch zu verschiedenen neuen steuerlichen Aufgaben führen. In den folgenden Abschnitten werden diese 4 Quick Fixes genauer unter die Lupe genommen.




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