„Nutzen Sie die Sendungsverfolgung, wenn Sie online Pakete bestellen?“ Die Chancen, dass die meisten Online-Shopper diese Frage mit „Ja.“ beantworten, stehen ziemlich gut. Umso erfreulicher ist es, dass die meisten Shops diesen Service für ihre Kunden ungefragt in die Wege leiten, das heißt die E-Mail-Adressen der Besteller an das jeweilige Transportunternehmen weitergeben. Der Zusteller informiert den Empfänger dann rechtzeitig über das Eintreffen des Paketes.
Und nun kommt wie so oft der erhobene juristische Zeigefinger…In der Praxis machen sich viel zu wenig Online-Händler Gedanken, dass sie sensible Daten ihrer Kunden, nämlich die E-Mail-Adressen, ungefragt an ein externes Unternehmen herausgeben.
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MFG
Marcus
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vielen Dank für Ihren Kommentar! Wir haben viel Verständnis für die Argumente aus der Praxis und können diese sehr gut nachvollziehen.
Tatsächlich gibt es gute Gründe, die für eine Weitergabe ohne besondere Zustimmungen sprechen. In einem Artikel der OnlinehändlerNe ws hat sich die Redaktion daher schon mit den Gründen “Vertragsabwick lung” und “berechtigten Interesse” beschäftigt. Auch der hessische Datenschutzbeau ftragte stellte sich auf den Standpunkt, dass eine Weitergabe problemlos möglich sei, da alle Parteien ein berechtigtes Interesse an einer schnellen und reibungslosen Zustellung haben. Bußgeldverfahre n oder gerichtliche Entscheidungen sind bisher jedoch noch nicht öffentlich bekannt und damit gibt es auch noch keine abschließende Rechtsklarheit. Es bleibt abzuwarten, welche Ansicht sich in Zukunft durchsetzen wird. Im Zweifelsfall raten wir daher dazu, den sichersten Weg einzuschlagen.
Wir bedanken uns bei Ihnen für den konstruktiven Kommentar und werden diesen in unsere Arbeit einfließen lassen. Im Dialog mit der Politik tragen wir regelmäßig die Interessen unserer Mitglieder im Bereich Daten- und Verbraucherschu tz vor und werden auch Ihre Anmerkungen berücksichtigen.
Beste Grüße,
der Händlerbund
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Es wird sicher jemand auf die Idee kommen, die Versandinformat ion eines Händlers mit Trackinglink sei eine nicht zumutbare Belästigung des Kunden - und daher ohne explizite Einwilligung rechtswidrig.
Zudem könnte man eine solche Nachricht auch als Werbung bezeichnen, denn es wird ja mit diesem Service (der zur Vertragserfüllu ng nicht zwingend erfoderlich ist) indirekt auf den Kunden eingewirkt, bei der nächsten Bestellung wieder bei diesem "Händler mit gutem Service" einzukaufen.
Nachdem schon die Bitte um eine Bewertung in einer Rechnungsmail als rechtswidrig erkannt wurde, darf einen nichts mehr wundern oder überraschen.
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Die Kunden lesen die Mails der Händler NICHT oder gar sehr selten. Weder werden die Mails mit der Rechnung beachtet, noch die Mails mit der Sendungsverfolg ung. (Erst seit wir auch eine 3. Mail (automatisch nach 5 Tagen) erneut mit Sendungsverfolg ung senden, sind die Nachfragen etwas zurück gegangen..) (95% der Pakete sind zu dem Zeitpunkt aber schon zugestellt - die restlichen Kunden waren nicht erreichbar, da wieder mal etwas bestellt, aber zum Liefertermin nicht zu Hause)
Bekommt der Kunde direkt die Mail mit der Sendungsverfolg ung vom Transportuntern ehmen, sieht er/sie/divers A) WER kommen möchte und B) WANN ungefähr.
Ich persönlich bekomme auch privat Pakete und sehr oft auch dann Mails von DHL, DPD und Co. (obwohl ich nicht aktiv der Übermittlung zugestimmt habe.. (macht mir auch nix, das ist super!) Aber ich ziehe meinen Hut vor dem Mut dieser Händler, dies eiskalt entgegen der DSB durchzuziehen!
Es ist ein Witz, dass die Verbraucherschü tzer keinen Unterschied zwischen einem Service zur Vertragsabwickl ung und einer Werbemail sehen - aber ich glaube, die sind alle eh nicht die hellsten Kerzen auf der Torte.
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