BGH setzt Verfahren aus
Dieser erste Sieg könnte aber nutzlos gewesen sein: Mittlerweile liegt die Akte beim Bundesgerichtshof (BGH). Dieser setzt sich nun mit der Frage auseinander, ob Verbraucherzentralen in Sachen DSGVO überhaupt klageberechtigt sind. Der Anwalt, der Facebook in der Sache vertritt, interpretiert die DSGVO jedenfalls so, dass sie lediglich den Datenschutzbeauftragten die Befugnis erteilt, gegen Datenschutzverstöße vorzugehen. Damit habe der EU-Gesetzgeber für Rechtssicherheit sorgen wollen, heißt es weiter.
Die Verbraucherschützer sehen das natürlich anders: „Die Betroffenen selber sind in der Regel nicht in der Lage, ihre Rechte bei massenhaften Datenverstößen durch Facebook und andere Datenstaubsauger wirksam durchzusetzen“, wird Heiko Dünkel vom Bundesverband Verbraucherzentrale von der LTO zitiert. Insgesamt haben die Verbraucherzentralen seit 2009 acht Verfahren gegen Facebook geführt.
Der BGH hat nun erst einmal das Verfahren ausgesetzt. Nun wird darüber nachgedacht, die Frage dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Der hat bisher nur die Frage geklärt, dass Verbraucherzentralen vor der DSGVO in Sachen Datenschutz klagebefugt sind.
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