Maschinelles Lernen und automatisiertes „intelligentes“ Verhalten – das macht Künstliche Intelligenz (KI) aus. Dieses Phänomen, das so richtig greifbar eigentlich nicht scheint, hält Einzug in viele Lebensbereiche, mit ganz unterschiedlichem Nutzen und meist beschränkt auf eine konkrete Aufgabe. Man findet Systeme mit diesem Prinzip in Autos, Sprachassistenten oder auch in Online-Shops, wo sie zur Optimierung beispielsweise der Logistik genutzt werden. Ab März 2020 soll in Japan außerdem eine Testphase starten, in der ein Medikament an Menschen getestet wird, das mithilfe von Künstlicher Intelligenz hergestellt wurde.
In der Idealvorstellung reproduziert die KI nicht nur Prozesse, sondern wird durch ihre Intelligenz auch schöpferisch tätig. Was das meinen könnte, kann man nun an zwei Fällen sehen, in denen das Europäische Patentamt Patentanmeldungen zurückgewiesen hat. In beiden wurde eine Maschine als Erfinder angegeben.
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