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Datenschützer ermitteln gegen Dating-App Tinder

Veröffentlicht: 05.02.2020
imgAktualisierung: 05.07.2022
Geschrieben von: Tina Plewinski
Lesezeit: ca. 2 Min.
05.02.2020
img 05.07.2022
ca. 2 Min.
Logo der Dating-App Tinder auf einem Smartphone
© Wachiwit / Shutterstock.com
Verstößt die Dating-App Tinder gegen die Datenschutzgrundverordnung? Dieser Frage gehen aktuell irische Datenschützer nach.


Die Dating-App Tinder will Nutzern möglichst passgenaue Flirts und Bekanntschaften vermitteln. Um dies zu erreichen, sammelt das Unternehmen hoch sensible Daten über seine Nutzer – beispielsweise zum aktuellen Beziehungsstatus, zu Interessen oder auch zu sexuellen Vorlieben. 

Nun scheint es allerdings Zweifel daran zu geben, dass Tinder die sensiblen Daten auch nach den gesetzlichen Regelungen der Datenschutzgrundverordnung behandelt. Denn wie t3n berichtet, ermittelt die irische Datenschutzbehörde, um zu prüfen, „ob Tinder eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten hat“ und zugleich mögliche DSGVO-Verstöße aufzudecken. Die Prüfung habe die Behörde am Dienstag bekannt gegeben.

Zahlreiche Beschwerden gegen Tinder

Es ist davon auszugehen, dass die aktuelle Untersuchung durch die Datenschützer eine Reaktion auf zahlreiche Beschwerden ist, die seit dem Inkrafttreten der DSGVO (im Mai 2018) laut wurden. Diese Beschwerden sollen dabei nicht nur von irischen Tinder-Nutzern stammen, sondern auch Beanstandungen von Nutzern aus unterschiedlichsten europäischen Staaten umfassen.

„Tinders Transparenz bezüglich der Datenverarbeitung ist demnach problematisch. Auch sei fraglich, ob Tinder seine datenschutzrechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Anträge der betroffenen Personen eingehalten habe“, schreibt t3n weiter. Grundsätzlich gewährleistet die Datenschutzgrundverordnung das Recht der Nutzer, persönliche Daten löschen zu lassen oder aber einen Einblick in die gespeicherten Daten über die eigene Person zu erhalten.

Sollte ein Fehlverhalten und ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegen, könnte dem Unternehmen eine Geldstrafe von bis zu vier Prozent des globalen Jahresumsatzes drohen.

Veröffentlicht: 05.02.2020
img Letzte Aktualisierung: 05.07.2022
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Tina Plewinski

Tina Plewinski

Tina fokussiert sich auf Amazon, Marketingstrategien und digitale Plattformen – inklusive der Schattenseiten wie Online-Kriminalität.

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