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Telekom-Dienst StreamOn landet vor dem EuGH

Veröffentlicht: 23.01.2020
imgAktualisierung: 23.01.2020
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
23.01.2020
img 23.01.2020
ca. 2 Min.
Telekom-Shop in Dortmund
© Tobias Arhelger / Shutterstock.com
Verstößt der Dienst StreamOn der Telekom gegen das Gebot der Netzneutralität? Das soll der EuGH klären.


Die Bundesnetzagentur stört sich an dem Dienst StreamOn der Deutschen Telekom. Dabei bekommen die Nutzer wie gewohnt ein bestimmtes Datenvolumen. Bestimmt Dienste, wie etwa Netflix und YouTube, können dabei genutzt werden, ohne dass das Datenvolumen leidet. Diesen Vorteil hat der Kunde aber nur, solange er sich im deutschen Netz befindet. Darin sieht die Bundesnetzagentur einen Verstoß gegen das Gebot der Netzneutralität und bekam zunächst im Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Recht. StreamOn wurde daher vorläufig von der Telekom angepasst. 

Zero-Rating-Dienste schon länger im Fokus

Im Hauptverfahren will das nun zuständige Verwaltungsgericht Köln das nicht ohne Weiteres beurteilen und gibt die Akte laut t3n nach Brüssel zum Europäischen Gerichtshof. Dieser soll entscheiden, ob der sogenannte Zero-Rating-Dienst StreamOn tatsächlichen gegen das Gebot der Netzneutralität verstößt. Im Kern geht es um die Frage, ob sich Provider gegenüber Endkunden an die Netzneutralität halten müssen. 

Damit gesellt sich die Telekom-Akte zu der von Vodafone: Hier steht der Vodafone Pass auf dem Prüfstand. Auch bei diesem Angebot geht es darum, dass Nutzer bestimmte Angebote ohne Einschränkungen des Datenvolumens im Inland nutzen können. 

Veröffentlicht: 23.01.2020
img Letzte Aktualisierung: 23.01.2020
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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