Länge genutzter Antennen
Das Bedürfnis der Regierungen, eine Vorratsdatenspeicherung einzuführen, ist definitiv gegeben. Mal geht es um die Strafverfolgung, mal um die Gefahrenabwehr. Dabei werden Heise Online zufolge Diensteanbieter verpflichtet, auch Daten, wie etwa die Länge der genutzten Antennen oder Angaben zur Zahl der Klingeltöne von Nutzern, zu speichern.
In dem gerade zu verhandelnden Fall geht es um die konkreten Ausgestaltungen der Vorratsdatenspeicherung in Belgien, Frankreich und Großbritannien. In Großbrittanien und Frankreich wenden sich die Bürgerrechtsorganisationen Privacy International und La Quadrature du Net sowie das French Data Network gegen die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung. In Belgien hat die Kammer der französisch- und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften, die Académie Fiscale, die Liga voor Mensenrechten und die Ligue des Droits de l’Homme sowie eine Reihe von Einzelpersonen geklagt.
In Großbritannien stehen vor allem die Spionagebefugnisse der Geheimdienste im Fokus der Beanstandungen. In Belgien und Frankreich geht es um die allgemeinen Gesetze zur Sicherheit, berichtet Heise weiter.
Kommentar schreiben