Welche Urteile stehen 2020 an?
BGH zu Empfehlungen auf Bewertungsportalen
Bewertungsportalen kommt eine große Rolle zu, weil sich viele Menschen hier über die Qualität von Waren, Dienstleistungen oder ihren Anbietern informieren. Bilden solche Portale dann Gesamtbewertungen, ist es natürlich auch wünschenswert, dass diese auch repräsentativ sind. Die Plattform Yelp nutzt zur Bildung von Gesamtbewertungen lediglich empfohlene Bewertungen, was einem dort gelisteten Betreiber von Fitnessstudios nicht zusagt. Nachdem die Urteile der vorhergehenden Instanzen uneinheitlich ausfielen, ist nun der BGH damit befasst (Aktenzeichen VI ZR 495/18). Der Verkündungstermin wurde für den 14. Januar 2020 um 9:30 Uhr festgesetzt.
Mehr Informationen gibt es in unserem Beitrag.
BGH zum Facebooks App-Zentrum: Dürfen Verbraucherschutzverbände klagen?
In einem anstehenden BGH-Urteil geht es um den Datenschutz bei Facebooks App-Zentrum. Nutzer werden hier demnach nicht darüber informiert, wofür die von ihnen gewonnenen Daten verwendet werden (Aktenzeichen I ZR 186/17). Der Bundesgerichtshof hatte das Verfahren zunächst pausiert, um eine EuGH-Entscheidung abzuwarten. Er stellt sich in diesem Verfahren auch die Frage, inwiefern der hier klagende Verbraucherschutzverband überhaupt zur Klageerhebung befugt ist. Nachdem der EuGH dies bejaht hat, ist der nächste Verhandlungstermin nun für den 6. Februar 2020 angesetzt.
Mehr Informationen gibt es in unserem Beitrag.
Bundespatentgericht und LG Berlin zur Marke Black Friday
Der Black Friday kommt als Rabatt-Event mehr und mehr in Europa an. So manchen Händlern wird aber zum Verhängnis, dass sie nicht um den markenrechtlichen Schutz dieser Bezeichnung wissen – Abmahnungen können die Folge sein. Die Eintragung der Marke sieht sich dabei schon länger Kritik ausgesetzt, die Löschung beim Deutschen Patent- und Markenamt ist beantragt. Ob es dazu aber tatsächlich kommt, das muss nun noch das Bundespatentgericht entscheiden (Aktenzeichen 30 W (pat) 26/18). Bei der mündlichen Verhandlung im September 2019 gab der Richter nur eine erste Abschätzung ab. Ein Urteil erwarten wir für 2020.
Beim Landgericht Berlin ist außerdem eine Löschungsklage hinsichtlich der Marke anhängig, die sich auf bestimmte, möglicherweise ungenutzte Schutzgüter bezieht, für welche Black Friday ebenfalls eingetragen ist.
Mehr Informationen gibt es in unserem Beitrag.
BGH zur Händlerhaftung für Amazon-Kundenbewertungen
Ein Käufer lobt in einer Bewertung auf Amazon das gekaufte Produkt für eine Eigenschaft, die wissenschaftlich nicht bewiesen ist. Kann das für den Händler, der sich zuvor schon zur Unterlassung in dieser Sache verpflichtet hatte, nun die Vertragsstrafe bedeuten? Ob eine Kundenaussage auf Amazon Marktplatzhändlern rechtlich zugerechnet werden kann, das klärt zur Zeit der BGH (Aktenzeichen I ZR 193/18). Der Verkündungstermin ist für den 20.02.2020 um 9:00 Uhr angesetzt.
Unsere Juristin Sandra May war bei der mündlichen Verhandlung vor Ort und hat berichtet.
EuGH zur Haftung von Amazon für Markenrechtsverletzung
Möglicherweise kann Amazon in Sachen Markenrechtsverletzung durch Marktplatzhändler zur Haftung herangezogen werden, das legen die Schlussanträge des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof nahe (Rechtssache C‑567/18). Das soll etwa dann der Fall sein, wenn entsprechende Waren über FBA versendet werden. Der EuGH muss sich in seinem Urteil nicht an die Schlussanträge halten, die Vergangenheit zeigt aber, dass sich die Richter oft stark daran orientieren. Ein Urteil des EuGH erwarten wir für 2020.
Weitere Informationen zu den Schlussanträgen gibt es in unserem Beitrag.
Nach dem EuGH: BGH zu Cookies
Im Oktober entschied der EuGH, dass eine Einwilligung in die Verwendung nicht notwendiger Cookies aktiv erteilt werden muss – und automatisch markierte Checkboxen dieses Kriterium nicht erfüllen (Rechtssache C-673/17). Seither ist die Lage in der digitalen Welt angespannt-nervös. Nach dem Urteil des EuGH liegt die Sache wieder beim BGH, um dort abschließend entschieden werden zu können. Es könnte hier noch einmal spannend werden, da die Richter im Gegensatz zum EuGH auch auf die konkrete rechtliche Lage in Deutschland eingehen müssen. Ein Termin ist zur Zeit noch nicht bekannt, wir erwarten hier eine weitere Entwicklung aber für das Jahr 2020.
Mehr Informationen zur Verwendung von Cookies gibt es in unserem Hinweisblatt.
Wie sich zeigt, steht im Jahr 2020 eine Menge an Aufgaben, Änderungen und Neuerungen an – und unsere Übersicht ist sicherlich nicht abschließend. Haben wir etwas übersehen? Dann melden Sie sich doch gern bei uns.
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die Ist-Mengen-Meld ung zum Jahreswechsel bei LUCID ist verpflichtend.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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Ich wollte eigentlich nur wissen, ob ich unbedingt am Jahresende nochmal etwas in Lucid eingeben muss, oder es auch bei der Einmaleintragun g lassen kann.
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es ist für dich auf jeden Fall sinnvoll, die Ist-Menge für 2019 bei deinem dualen System und Lucid zu melden. Das musst du auch: onlinehaendler-news.de/.../...
Hast du mehr lizenziert, als du verbraucht hast, kannst du diese Menge mit ins neue Jahr nehmen, sparst also etwas Geld.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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Ich habe bei Lucid angefragt, ob ich alles richtig gemacht habe. Ich gebe immer mehr an Verpackung an, als ich eigentlich benutze, da mein Anbieter sehr günstig ist. So müsste ich am Jahresenden nicht nachzahlen.
Nun ist es so, das meine Verkäufe ohnehin immer mehr schrumpfen.
Ich meine - man möchte doch nicht abmahnfähig sein, oder?!
Die Antwort von Lucid war, das sie mir keine Rechtsberatung geben könnten.
Wie soll man fehlerlos arbeiten, wenn man nicht mal eine richtige Antwort bekommt?
Muss man nun am Jahresende nochmal in Lucid etwas eingeben, oder erübrigt sich das, wenn man sowieso mehr bezahlt hat?
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