Flugpassagieren steht bei Verspätungen ein Entschädigungsanspruch zu. Diesen gegenüber der jeweiligen Airline geltend zu machen, soll allerdings oftmals gar nicht so einfach sein. Viele Fluggäste scheuen den drohenden Papierkrieg und wenden sich an Legal-Tech-Unternehmen: Diese lassen sich den Anspruch abtreten, führen die Kommunikation mit der Airline und zahlen die Entschädigung im Erfolgsfall an den Reisenden aus – abzüglich einer Provision natürlich.
Die irische Fluggesellschaft Ryanair allerdings interveniert gegen dieses Geschäftsmodell. Wie die Wettbewerbszentrale mitteilt, erschwert die Airline die Abtretung von gesetzlichen Entschädigungsansprüchen durch ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ob das rechtens ist, will die Wettbewerbszentrale nun durch das Landgericht Frankfurt am Main klären lassen, dort hat sie Klage eingereicht.
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Ist das rechtlich durchsetzbar? Ryanair hat keine Alternative zu den gestrichenen Flügen angeboten.
Da wir zum Buchen und Kaufen eine "Spam-E-Mail-Ad resse" verwenden, haben wir es nicht rechtzeitig gesehen.
Gibt es hierzu Hinweise aus der Praxis?
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Antwort der Redaktion
Hallo Daniela,
wende dich dazu am besten an die Verbraucherzentrale.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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