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Strafrechtliche Ermittlungen in Sachen Ido-Verband dauern an

Veröffentlicht: 21.11.2019
imgAktualisierung: 21.11.2019
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
21.11.2019
img 21.11.2019
ca. 2 Min.
Drei Holzfiguren stehen vor Lupe
© Andrii Yalanskyi / Shutterstock.com
Knapp ein Jahr nach dem Verfahren gegen die Händlerin Vera Dietrich laufen die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Ido Verband noch immer.


Betrug und falsche Versicherung an Eides statt – diese Vorwürfe gegen die Ido-Cheffin Sarah Spayou stehen bereits seit etwas über einem Jahr im Raum. Den Stein ins Rollen hat unter anderem ein Verfahren gegen die Online-Händlerin Vera Dietrich gebracht. Diese zweifelte die Klagebefugnis des Verbandes an. Am Ende kam heraus, dass die Mitgliederliste, mit denen der Verband seine Klagebufnis belegt hat und deren Richtigkeit die Chefin Sarah Spayou mit einer Versicherung an Eides statt versprochen hat, veraltet war. Die Folge war ein strafrechtliches Verfahren (wir berichteten).

Das Ganze ist nun mittlerweile ein Jahr her. Auf Nachfrage hat uns die zuständige Staatsanwaltschaft über den Stand der Ermittlungen informiert.

Ermittlungen nicht abgeschlossen

Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Sarah Spayou wegen Verdachts der falschen Versicherung an Eides statt und des möglichen Betruges sind noch nicht abgeschlossen und dauern weiter an. Konkret steht der Verdacht des Prozessbetruges im Raum. Wie lange die Ermittlungen andauern werden und zu welchem Ergebnis die Staatsanwaltschaft kommen wird, ist noch komplett offen. 

Dass überhaupt Ermittlungen eingeleitet wurden, bedeutet, dass ein sogenannter Anfangsverdacht besteht. Für die Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungen genügt es, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass durch eine Person ein Straftatbestand verwirklicht wurde. Laufende Ermittlungen sagen entsprechend noch nichts darüber aus, ob eine Person eine Straftat auch tatsächlich begangen hat.

Weitere Verfahren teilweise beendet

Außerdem teilte uns die Staatsanwaltschaft mit, dass die Eröffnung der Hauptverhandlung in drei weiteren Verfahren von dem zuständigen Amtsgericht abgelehnt wurde. Die eingelegte Beschwerde der Staatsanwaltschaft wurde abgewiesen. Welche Straftaten im Raum standen, sowie genaue Hintergründe sind uns unbekannt.

Weiterhin wurde ein weiteres Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt. Dieses Verfahren überschnitt sich teilweise mit dem zu klärenden Sachverhalt im Ermittlungsverfahren gegen Spayou. Gegen diese Einstellung liegt derzeit eine Beschwerde eines Anzeigenerstatters vor. Diese wird zur Zeit noch geprüft.

Ein fünftes Verfahren wegen des Verdachts des Betruges wurde mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Ein hinreichender Tatverdacht ist immer dann notwendig, um Anklage vor dem Strafgericht zu erheben. Dieser liegt dann vor, wenn nach den Ermittlungen die Verurteilung des Tatverdächtigen wahrscheinlicher ist, als ein Freispruch. Ergibt sich nach Ende der Ermittlungen, dass dieser hinreichende Tatverdacht nicht vorliegt, so muss der Fall eingestellt werden.

Veröffentlicht: 21.11.2019
img Letzte Aktualisierung: 21.11.2019
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
1 Kommentare
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Ralf
27.11.2019

Antworten

vielen Dank für die Info.
Schön, dass Ihr euch darum kümmert. Ich dachte schon, dass wie so vieles das ganze wieder im Sande verläuft.
viele Grüße
Ralf