Verzerrtes und unrichtiges Gesamtbild?
Der Vorwurf des Fitness-Studio-Betreibers lautet, dass durch die willkürliche Einteilung in empfohlene und nicht-empfohlene Bewertungen und die daraus berechnete Gesamtbewertung ein verzerrtes und unrichtiges Gesamtbild entstünde.
Laut Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs scheiterte das Unternehmen in der ersten Instanz vor dem Landgericht München (Urteil vom 12.02.2016, Aktenzeichen: 25 O 24644/14) mit dieser Argumentation. Das Gericht konnte keine WIllkür erkennen. Yelp konnte darlegen, dass der Algorithmus vor allem manipulierte Bewertungen erkenne und diese richtigerweise von der Gesamtbewertung ausschließe. Darin liege ein sachliches Kriterium in der unterschiedlichen Behandlung der Bewertungen.
Anders wurde der Fall durch das Berufungsgericht, also das Oberlandesgericht München (Urteil vom 13.11.2018, Aktenzeichen: 18 U 1280/16), entschieden. „Wird eine Vielzahl der abgegebenen Bewertungen ausgesondert, ohne dass dies für die Nutzer ohne Weiteres erkennbar ist und ohne dass sich die Aussonderung auf offensichtlich gefälschte Bewertungen beschränkt, entsteht eine verzerrte Gesamtbewertung, welche zum Wesen eines Bewertungsportals im Widerspruch steht, weil sie nicht das Gesamtbild der abgegebenen Bewertungen widerspiegelt und deshalb nicht repräsentativ ist“, heißt es konkret in den Leitsätzen des Urteils.
Welche Ansicht der Bundesgerichtshof vertreten wird, bleibt also offen. Ein Urteil steht noch aus.
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