Was darf man? Diskussion mit vielen Standpunkten
Die Rechtslage, das Urteil und die Umsetzung dessen, was es aussagt, bieten Stoff für eine Menge Diskussionen über das, was jetzt zu tun ist. Denn obgleich die Richter gesprochen und die Fragen des BGH beantwortet haben, sind für Juristen wie Praktiker damit noch längst nicht alle Unklarheiten beseitigt. Und wo es Unklarheiten gibt, dort gibt es zwingend auch unterschiedliche Auslegungen, ganz zu schweigen von Perspektiven. So dürfte sich manch ein Verbraucher über das Urteil freuen, weil es aus seiner persönlichen Sicht den Schutz seiner Daten stärkt.
Webworker und Unternehmen, die zum Beispiel im Bereich des Affiliate-Marketings tätig und damit auf Analyse- und Marketingdaten angewiesen sind, die durch jetzt einwilligungsbedürftige Cookies gewonnen werden können, sorgen sich hingegen um die für ihr Geschäft erforderlichen Daten. So geht es beispielsweise auch OnlinehändlerNews: Für den Betrieb unserer Blogs sind wir auf Werbeeinnahmen angewiesen, für die selbstverständlich auch wir Werbepartnern aussagekräftige (anonyme) Daten über Besuche und Klicks vorlegen müssen – die jedoch erst einmal zu gewinnen sind. Deshalb fiel die Entscheidung auf diese Einwilligungslösung, welche auch auf die Nutzung der Seite abstellt.
Der Gesetzgeber arbeitet an neuen Vorgaben
In Stein gemeißelt ist die jetzige Situation nicht. An einer neuen Rechtslage wird in der Politik gearbeitet. Und auch jetzt ist es jedem überlassen, sich für eine Auslegung der rechtlichen Situation zu entscheiden, die nach der eigenen Einschätzung der Rechtslage vertretbar erscheint und gleichzeitig die eigenen Interessen nicht völlig vom Tisch fegt. Spielräume gibt es angesichts der uneindeutigen Rechtslage zur Zeit schließlich, beispielsweise im Hinblick auf die Einwilligung. Das aktive Setzen von Häkchen ist zwar eine Möglichkeit diese einzuholen, doch auch andere Anknüpfungspunkte wie die Nutzung der Seite erscheinen nicht per se ausgeschlossen. Ebenso gibt es zur genauen Gestaltung von Cookie-Bannern „nur“ Lösungsansätze, aber keine verbindlichen Vorgaben – und welche Cookies en Detail technisch notwendig sind und damit keiner Einwilligung bedürfen, auch das wird aktuell zur Auslegungsfrage.
So schnell in Ruhe lassen wird uns die Rechtslage um die Cookies wohl nicht. Der BGH wird mit seinem Urteil vermutlich noch für mehr Klarheit sorgen und auch die Politik ist gefragt und beschäftigt. Es gilt also: Die Lage ist unbefriedigend, und es gibt Raum zur Diskussion – zwischen Juristen und zwischen Praktikern gleichermaßen. Insofern bleibt nur, das aus der Sache herauszuholen, das zur Zeit am Besten erscheint. Was feststeht: Auf eine klassische Opt-Out-Lösung zu setzen, das ist jetzt kein möglicher Weg mehr. Weiteres findet sich im Hinweisblatt des Händlerbundes zur Einwilligung.
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