Ob nun via Auto-Fill-In oder einfach in der Taste vertan: Vertipper passieren in der heutigen Zeit schnell. Da kann aus der Hausnummer 23 mal schnell die 33 werden. Manchmal ist der Nutzer auch mit den Gedanken ganz woanders, und gibt statt der aktuellen Adresse den Wohnort an, der vor dem letzten Umzug aktuell war.
Für den Online-Händler bedeutet das: Er schickt das Paket los und es kommt als unzustellbar zurück. Welche Konsequenzen hat das?
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ich habe eine Frage.- In unserem Online Shop hat ein Kunde verderbliche Waren bestellt.
Das Paket wurde durch uns versendet und konnte beim Empfänger nicht zugestellt werden- die Ware kam dann verdorben an uns zurück.
Danach hatte uns der Kunde informiert, dass das Paket nicht zugestellt werden konnte, weil er seine alte Wohnadresse angegeben hatte. Ihm war es bei der Bestellung nicht aufgefallen.
Er fordert nun den kompletten Betrag per Paypal zurück. Wie soll ich mich in diesem Fall verhalten?
Viele Grüße
Elisabeth
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Antwort der Redaktion
Hallo,
natürlich hätte der Kunde hier aufmerksam sein müssen. Es ist sein Fehler und er muss den Schaden bezahlen.
Anspruch auf eine Rückzahlung hat er jedenfalls nicht.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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ich habe Fleisch bestellt am 16.12. mit Expresslieferun g innerhalb 2 Tagen mit 8,95 €.
Bin direkt über Paypal zur Zahlung und Adressübermittl ung gegangen.
Ware ging erst wohl erst am 20.12. raus.
Am 23.12. habe ich die Firma versucht telefonisch zu kontaktieren um nachzufragen wo die Ware bleibt.Jedoch war niemand mehr zu erreichen, erst nach den Feiertagen - 27.12.
Firma hat in der Adresse bei der Hausnummer einen Zahlendreher drin.
Jetzt soll ich für alles aufkommen, die Ware wird am 29.12. bei liegender Post zugesendet.
Die verdorbene Ware lehne ich natürlich ab und werde dies nicht annehmen.
Wie sieht es rechtlich aus?
Muss ich für alles aufkommen?
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Hallo Pana,
hat der Verkäufer einen Fehler bei der Adresse/rechtze itigen Versendung gemacht, stehst du natürlich nicht dafür ein. Da du mit Paypal bezahlt hast, versuche es dort über den Käuferschutz.
Viele Grüße
Die Redaktion
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wenn der Käufer falsche Adresse angibt, soll er die zweiten Lieferkosten tragen.
Er kann aber den Kauf brechen. Wir sollen einer vollen Rückerstattung veranlassen. Das laut nicht wegen des Verkaufsrisikos , weil der Käufer bzw. die Käuferin die Ware nicht prüfen konnte, sondern er hat einen Fehler gemacht. Gibt es hier etwas Möglichkeit, solche Verluste zu reduzieren?
Mit freundlichen Grüßen
Zoltan
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ich habe vor einigen Monaten eine Vorbestellung bei einem Online-Shop getätigt. Nun ziehe ich allerdings im August um und habe dem Unternehmen geschrieben, ob die Versandadresse geändert werden kann, da die einzelnen Artikel ab August bis Dezember verschickt werden und ich dann ja nicht mehr an der alten Adresse wohne. Dies wurde mir zweimal versagt und geraten, ich solle die Bestellung stornieren und neu bestellen. Da ein Teil der Bestellung allerdings schon bei mir eingegangen ist, kann ich laut ihrer Website auch nicht mehr stornieren und will auch nicht stornieren, da die Hälfte der Artikel der Bestellung bereits ausverkauft sind und nicht mehr bestellt werden können. Wie kann ich nun noch vorgehen und wer ist hier im Recht? Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Lena
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Antwort der Redaktion
Hallo Lena,
Vertrag ist Vertrag und der Händler kann natürlich nicht darauf verweisen, dass du die Bestellung stornieren sollst. Erst recht dann nicht, wenn es nicht möglich ist.
Dass sich gerade bei Vorbestellungen zwischendurch die Daten ändern, ist nichts ungewöhnliches. Allerdings versenden Händler ungern an eine andere Adresse, als an die, die bei Paypal hinterlegt ist, wenn diese Bezahlmethode verwendet wurde. Der Paypal-Verkäufe rschutz greift nämlich nur, wenn der Händler an deine dort hinterlegte Adresse versendet.
Am besten gehst du noch einmal ins Gespräch mit dem Händler. Je nach dem, welchen Versanddienstle ister er nimmt, kannst du vielleicht auch bei diesem eine Umleitung des Pakets einrichten.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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Ich habe Privat ein Teil verkauft, der Käufer hat mir die falsche PLZ angegeben, bin ich jetzt verpflichtet dem Käufer das Geld zu erstatten? Da das Päckchen ,wohl anscheinend in Bayern ausgeliefert wurde ,statt in NRW !
Habe ich Privat auch einen Verkäuferschutz ,
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Antwort der Redaktion:
Hallo Frau Sickbert,
Da sie vermutlich eine Schickschuld vereinbart haben und sie ihre Pflicht erfüllt haben und den Gegenstand an die vereinbarte Adresse gesendet haben, besteht ihrerseits keine Pflicht das Geld zurück zu erstatten.
Viele Grüße
die Redaktion
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mein Fall ist leider nicht aufgeführt:
Hermes hat ein Paket nicht zugestellt (der Paketschein war unvollständig ausgefüllt, die Hausnummer hat gefehlt).
Der Verkäufer behauptet, er habe den Paketschein über EBAY automatisch erstellt und deshalb trifft ihn keine Schuld. Er fordert, erneute Versandkostenüb ernahme von mir.
Ich bin der Meinung, auch wenn er den Paketschein automatisch erstellt hat, hätte er die Adresse überprüfen müssen.
Bis zum heutigen Tag sind auch alle Pakete die mit Hermes an mich gesandt worden angekommen.
Grüße Anton
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Mein Problem habe ich bisher leider nirgendwo erlesen können, ich hoffe sehr das mir jemand helfen kann. Meine Kundin hat eine falsche Lieferadresse angegeben (alte Adresse) und nun gefragt was sich machen lässt. Das Problem dabei: Der Artikel kam nicht zu mir zurück. Und ich kann nicht prüfen ob er angenommen wurde.
Es handelt sich um individuell angepasste, personalisierte Artikel, bei denen für mich natürlich ein gewisser Aufwand dahinter steckt. Muss ich der Kundin dennoch einfach ein neues zuschicken? Oder ist der Kauf "abgeschlossen" da es irgendwo angenommen wurde?... Ich bin planlos.
Liebe Grüße, Daniela Müller
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Antwort der Redaktion:
Hallo Frau Müller,
wenn die Kundin eine falsche Adresse angegeben hat, hat sie eine vertragliche Nebenpflichtver letzung begangen. Außerdem befindet sie sich nun im Annahmeverzug und der Händler oder die Händlerin haftet nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sollte die Ware also verloren gegangen sein, haften sie dafür nicht mehr.
Um eine Lösung zu finden, mit der beide Seiten zufrieden sind, ist es möglicherweise trotzdem ratsam, bei dem entsprechendem Paketdienstleis ter ein Nachforschungsa uftrag zu stellen.
Alles Gute und viele Grüße
Die Redaktion
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Habe bei einem Händler leider zwei verschiedene Adressen, per Bild geschickt.
Er hat leider die falsche erwischt (vorherige Anschrift) nun wurde das Paket angeblich dort am ablageort zugestellt.
Wer haftet für die Ware?
Lg J. Stollberg
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Antwort der Redaktion
Hallo Jacky,
in dem Fall raten wir Ihnen, den Händler zu kontaktieren und mit ihm gemeinsam eine Lösung zu finden. Der Fall ist schließlich nicht ganz einfach. Zwar haben Sie die Pflicht eine korrekte Adresse anzugeben; der Händler hätte bei der Angabe von zwei Adressen aber auch noch einmal nachhaken können. Es ist schwer zu beurteilen, wer im Recht ist.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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Da es aich um gehäufte, von verschiedenen Anbietern gesendete Ware handelt, nehmen wir an,
dass das System hat. Die Frau, eine US Amerikanerin mit Wurzeln aus Kasachstan, versteht es,
den Datenschutz bis zur Neige auszuschöpfen. Da der solitäre Eingang zu der Wohnung der EX-Mieter
nicht benutzt wird, vermuten wir, dass die Frau die Ware meistens abholt und dann wahrscheinlich
beim Lieferanten behauptet, diese sei nicht zugestellt worden.
Andernseits haben nuns die EX-Mieter angeklagt, wir hätten wärend deren Mietdauer in der Wohnung,
unberechtigt Kameras aufgestellt und deren Intimssphäre touchiert.
Es gibt raffinierte Betrüger und es gibt dumme Betrüger.
Der Krug ngeht zum Brunnen bis er bricht sagt man so schön.
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da hat mir die redaktion aber ganz was anderes geschrieben.
""da muss ich Ihnen leider widersprechen: Der Widerruf zielt auf die Willenserklärun g des Kunden, also auf den Vertrag ab. Dazu heißt es in § 312g BGB:
„Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzvertr ägen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu."
Der Erhalt der Ware lässt die Frist zwar beginnen, ist insofern aber keinerlei Bedingung für das Aussprechen der Widerrufserklär ung. Außerdem ist die Widerrufserklär ung entgegen Ihrer Vorstellung nicht an eine Form gebunden. Im Gesetz heißt es lediglich "durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer" (§ 355 BGB).
Diese Erklärung kann schriftlich, mündlich, aber auch per Eulenpost geschehen. Hier kommt es eher darauf an, was der Unternehmer vertraglich in der Widerrufsbelehr ung geregelt hat. Falls vorhanden, muss der Unternehmer allerdings eine Telefonnummer angeben (OLG Hamm, Beschluss vom 24.03.2015, Az. 4 U30/15): „Da sie ausweislich ihres Impressums einen geschäftlichen Telefonanschlus s unterhält, muss sie über diesen auch telefonisch mitgeteilte Widerrufserklär ungen entgegen nehmen."
Mit freundlichen Grüßen
Sandra May
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