Versand auf Nachfrage
Man stelle sich vor: Ein Händler verkauft vor allem innerhalb Deutschlands und versendet in der Regel auch nur im Bundesgebiet. Für den innerdeutschen Versand hat er ordnungsgemäß die Versandkosten angegeben. Allerdings möchte er potentielle Kunden aus dem Rest der EU nicht abschrecken. Schließlich besteht die Wahrscheinlichkeit, dass sich mal ein Österreicher in seinen Shop verirrt.
Um dem Kunden zu ermutigen, einzukaufen, gibt er daher neben seinen Versandbedingungen an, dass ein Versand in andere Länder „auf Nachfrage” erfolge. Was gut gemeint ist, ist leider rechtswidrig, denn:
Die auf EU-Recht basierende Preisangabenverordnung legt gleich in § 1 fest, dass die genaue Höhe der Versandkosten anzugeben ist. Will ein Händler seine Produkte also prinzipiell ins Ausland verschicken, so muss er die Höhe der Versandkosten angeben. Die konkreten Versandkosten können entweder direkt in der Nähe des Preises angegeben werden, oder auf einer eigenen Übersichtsseite dargestellt werden. Der Link zur Übersichtsseite muss dabei in der unmittelbaren Nähe zum Artikelpreis zu finden sein. Eine extra Übersichtsseite bietet sich vor allem dann an, wenn der Händler in viele verschiedene Länder liefert und daher eine Reihe unterschiedlicher Kosten berechnen muss.
Wichtig ist an dieser Stelle auch die Übersichtlichkeit und Klarheit: Für den Verbraucher muss sich zweifelsfrei ergeben, welche Versandkosten auf ihn zukommen.
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und vielen Dank für deinen Kommentar. Tatsächlich scheint es ein Problem zu sein, dass besonders auch Atemschutzmaske n zur Zeit vielfach angeboten werden, es unter den Anbietern aber auch schwarze Schafe gibt, die auch zu betrügerischen Mitteln greifen. Das ist nicht schön und belastet sowohl Käufer als auch Mitbewerber, die sich an die Spielregeln halten. Zu diesen Spielregeln gehört, in Angeboten klar anzugeben, was geliefert wird – in deinem Fall widersprechen sich die Angaben jedoch. Das sollte nicht sein. Du kannst dich zur Klärung beispielsweise direkt an Amazon wenden und dort den Fall schildern. Dort ist es gegebenenfalls auch möglich, eine Rückerstattung für den Kauf zu erlangen. Möglich ist auch eine Meldung an deine Verbraucherzent rale. Inwiefern dies erfolgreich ist, können wir dir aber leider nicht sagen – zumal der Händler außerhalb der EU zu sitzen scheint.
Beste Grüße,
die Redaktion
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In Corona-Zeiten sind Atemschutzmaske n knapp - das ruft allerhand Betrüger aufs Tapet.
Bei Amazon wirbt ein Marketplace-Ver käufer für ein Produkt "Unisex Baumwollmaske 50 Stück". Das wird im weiteren Text näher beschrieben - Beschaffenheit etc.
Weiter unten, im Kleingedruckten , erscheint die Zeile: "Lieferumfang 5 x Masken".
Ich würde daraus schließen, dass eine Bestellung also 5 Gebinde zu je 50 Stück Masken enthält.
Der Preis von ca. 17 Euro lässt keine Schlüsse zu.
Wie den Rezensionen des Artikels entnommen werden kann, verschickt der Händler tatsächlich aber nur fünf einzelne Masken.
Leider kann ich meine Bestellung nicht stornieren, der Versender sitzt in China und die Masken sind schon unterwegs.
Meines Erachtens ist das grobe Verbrauchertäus chung.
Wie kann man gegen diesen Betrug vorgehen?
[Anm.: Link von der Redaktion entfernt]
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nein, der Verzicht ist keine Option: Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB schreibt vor, das eine Lieferzeitangab e erfolgen muss.
Beste Grüße,
die Redaktion
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Wie Margit schreibt: DHL macht was Sie wollen und die kleinen Händler zahlen?
Und Dennis: Artikel A kostet grundsätzlich 10 E Fracht, Artikel B 30 E, Amazon nimmt auch für jeden einzelnen Artikel das volle Transportentgel t, die Leute zahlen.
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danke für Ihre Nachfrage. Prinzipiell haben Sie recht. Jedoch ist Vorsicht geboten, wenn die Versandzeit Bestandteil des Vertrages wird. Hält sich der Händler nicht an diese Vorgabe, kann der Kunde gegebenenfalls Ansprüche geltend machen.
Wenn die Dauer des Versandes beispielsweise noch davon abhängig ist, dass die Bestellung bis 16 Uhr eingeht, muss der Händler dies natürlich zusätzlich auch noch bei der Formulierung beachten.
Beste Grüße,
die Redaktion
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Ich gebe eine Versandzeit an, lasse aber jeglichen Zusatz wie z. B. " in der Regel weg". Problem gelöst.
Wenn ich also schreibe: Versand innerhalb von 48 Stunden nach Zahlungseingang sollte das kein Problem darstellen und wer will das kontrollieren?
Ich denke, es gilt der Satz: nur das Nötigste mitteilen.
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Sobald ich meine Sendungen, in den von mir angegebenen Zeiten, übergeben habe, kann ich nichts mehr
beeinflußen. Bin aber gezwungen, konkrete Angaben zum Liefertermin zu machen. Alle die, die sich das haben einfallen lassen, waren noch nie "an der Front" und haben keine Ahnung, wie es in der Realität aussieht!
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Mit dieser aufgeführten Bestimmung werde ich als Versandhändler von gesetzeswegen dazu gezwungen meine Kunden zu belügen. Das ist nicht schön. Ich kann sagen, wie lange ich benötige um eine Sendung dem Dienstleister, z.B. DHL zu übergeben. Das wars dann aber schon. Vom Moment der Übergabe an habe ich keinerlei Einfluss mehr auf die Versanddauer. Gerade in der Urlaubs- oder auch Weihnachtszeit kommt es schon einmal (auch gern mehrmals) vor, dass ein Paket länger als "in der Regel" unterwegs ist. Manche verschwinden auch ganz. Kein Dienstleister lässt sich auf die genaue Dauer der Zustellung festnageln, was ja auch verständlich ist. Wie soll ich es dann meinen Kunden zusagen können?
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