Der langjährige Streit um die Wortmarke „Black Friday“ hat nun das Bundespatentgericht in München erreicht. Online-Händler und Marketer hoffen darauf, dass die Wortmarke gelöscht wird, um wieder mit dem Begriff werben zu können. Denn bisher verlangt Super Union, ein Unternehmen in Hongkong, Lizenzgebühren für die Nutzung des Begriffs „Black Friday“ in der Werbung. Eine Entscheidung vom Bundespatentgericht gibt es zwar noch nicht, allerdings eine vorläufige Einschätzung.
Wie die Internet World berichtet, könnte die Wortmarke „Black Friday“ nach Einschätzung des Gerichts weitgehend Bestand haben. Als die Wortmarke im Jahr 2013 angemeldet wurde, habe der durchschnittliche deutsche Verbraucher den Begriff vielleicht mit dem Börsen-Crash 1929 verbunden, aber kaum als „Schlagwort für einen Rabatt-Aktionstag“ verstanden. Der Begriff stammt aus dem US-amerikanischen Raum und kam erst im Laufe der Zeit auch nach Deutschland. 2013 habe es kaum Presseberichte über den Black Friday gegeben, kaum Schnäppchenwerbung unter diesem Namen, kaum Google-Suchanfragen und auch keinen Protest des Handels auf den Eintrag der Wortmarke beim Patentamt.
Eine Ausnahme könnten Online-Aktionen für Elektro- und Elektronikwaren am Black Friday sein: Die habe es eben im Jahr 2013 bereits gegeben und „da erscheint uns ein zukünftiges Freihaltebedürfnis für den Handel mit diesen Waren nicht ausgeschlossen“, so das Gericht. Auch für stationäre Elektronik-Händler sowie Werbedienstleister wie das Internet-Portal Black-Friday.de, das bereits vor der Anmeldung der Wortmarke auf dem Markt aktiv war, lasse sich ein Freihaltebedürfnis begründen.
PayPal, Puma und weitere Unternehmen hatten zuvor beim Deutschen Patentamt erfolgreich die Löschung des Eintrags „Black Friday“ als geschützte Wortmarke beantragt. Super Union hatte daraufhin gegen die Löschung geklagt. Wann das Urteil des Bundespatentamts gefällt wird, ist noch unklar.
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