Aus dem Verfahren des Bundeskartellamts gegen den Marktplatz-Giganten geht Amazon mit Änderungen zu Gunsten der dort tätigen Händler hervor (wir berichteten). Die Gegebenheiten für Kündigung und Sperrung von Händlerkonten sowie zur Übertragung von Nutzungsrechten und der Paritätsklausel haben wir uns schon genauer angeschaut – jetzt geht es darum, was sich im Hinblick auf die Rechte der Händler bei unberechtigten oder missbräuchlichen Retouren ändern soll.
Bisher kann die Lage recht ungünstig für den beteiligten Marktplatz-Händler ausfallen. Kommt es zu einer Retoure durch einen Kunden, ob nun berechtigt, unberechtigt oder missbräuchlich, behält sich Amazon die „alleinige und endgültige Entscheidungskompetenz über die Annahme von Retouren bei Geltendmachung einer A bis Z-Garantie durch den Kunden“ vor, wie es im Fallbericht des Bundeskartellamts heißt. Kosten und sonstige Folgen trägt dabei der Händler. „Zukünftig sollen dagegen die Interessen der Händler im Innenverhältnis zu Amazon stärkere Berücksichtigung finden“ wird dabei die Wirkung der Anpassungen beschrieben, die ab dem 16. August 2019 gelten sollen.
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Wo man angeblich auch noch einmal gegen Entscheidungen Einspruch eingelegt werden kann und uns durch den Support sogar angeraten wurde, einen Antrag einzureichen.
Gleich beim Absenden des Antrags steht dann sinngemäß sollten irgendwelche Angaben falsch sein, würde das schwere Konsequenzen haben wie Konto-Sperrung und dergleichen. Da überlegt man sich dann auch 3x ob man den Antrag einreicht.
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es ist nicht schön zu hören, dass du so schlechte Erfahrungen gesammelt hast. In welchen Fällen Amazon wie mit einer Erstattungsauff orderung umgeht, das können wir leider nicht beurteilen.
Beste Grüße,
die Redaktion
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