Das Verfahren des Bundeskartellamtes hat Amazon zu einigen weltweiten Änderungen veranlasst (wir berichteten). Dabei geht es insgesamt um einen Punkt: Das Verhältnis zwischen dem Marktplatz und den dort aktiven Online-Händlern.
In den geplanten Anpassungen finden sich auch neue Vereinbarungen zum Gerichtsstand und dem Recht, das gelten soll, wenn es um Streitigkeiten zwischen Amazon und einem Händler kommt. Für einen Händler kann das beides wichtig sein, wenn es zu Ärger kommt: Liegt dann der Gerichtsstand in einem anderen Land, weil dies vertraglich so vereinbart worden ist, muss man etwa dort sitzende Rechtsanwälte mit seinem Fall bemühen – und so steht hier die erste Komplikation, etwa durch sprachliche Hürden, im Weg, die auch durch ein finanzielles Risiko für klagende Händler begleitet wird.
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