Zum 16. August sollen für Marktplatz-Händler auf Amazon andere Bedingungen gelten (wir berichteten). Bisher müssen der Plattform sehr weitgehende Rechte an Produktmaterial wie etwa Bildern eingeräumt werden. Zudem werden nicht nur Anforderungen an die Qualität des Materials gemacht, sondern auch dazu, dass sie nicht schlechter sein darf als in anderen genutzten Vertriebskanälen (Paritätsklausel). Das Bundeskartellamt spricht beim jetzigen Zustand hier von der Gefahr, dass Händler unter Druck gesetzt werden könnten, solches Produktmaterial zur Verfügung zu stellen, für das sie die umfangreichen Nutzungsrechte gar nicht zur Verfügung stellen können. Auch müssten sie Amazon bislang von einer etwaigen Haftung freistellen.
Auch im Hinblick auf diese Punkte soll es für Online-Händler zu Verbesserungen kommen, die Bedingungen sollen klarer und enger gefasst werden. Aber was wird genau darin stehen? Wir haben einen ersten Blick auf die Bedingungen im Hinblick auf Nutzungsrechte und Paritätsklausel geworfen.
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