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Darf ich den Hersteller meiner Produkte verlinken oder ist das Werbung?

Veröffentlicht: 22.07.2019
imgAktualisierung: 22.07.2019
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
22.07.2019
img 22.07.2019
ca. 2 Min.
Glühbirne mit Sprechblasen
© Sky Motion / shutterstock.com
Auch in dieser Woche widmen wir uns einer der häufigsten Fragen im Zusammenhang mit Werbung im Social-Media-Bereich.


Nachdem sich das letzte „Wir wurden gefragt“ dem Thema Werbekennzeichnung der Eigenwerbung widmete, erreichten uns Leserfragen, die allesamt die gleiche Problematik aufgeworfen haben: Viele Händler verkaufen Produkte bestimmter Hersteller. Diese dürfen sie in Social-Media-Beiträgen bewerben, ohne eine Werbekennzeichnung vornehmen zu müssen (wir berichteten). Was ist aber, wenn in diesen Beiträgen der Hersteller verlinkt oder markiert wird? Hier ist die Antwort.

Redaktioneller Zusammenhang 

Mittlerweile hat sich das Gerücht, dass jede Unternehmensverlinkung Werbung ist, in den Köpfen festgesetzt. Das ist aber nicht so. Fließt keine Leistung und besteht ein sogenannter redaktioneller Zusammenhang zwischen der Verlinkung und dem eigentlichen Beitrag, muss keine Werbekennzeichnung vorgenommen werden.

Postet ein Händler beispielsweise eine Blume als Frühlingsgruß an seine Follower und verlinkt wahllos Unternehmen, so besteht keinerlei redaktioneller Zusammenhang. Der Beitrag muss als Werbung betrachtet und auch gekennzeichnet werden. Denn: Warum sollte der Seitenbetreiber wahllos Unternehmen verlinken, wenn nicht, um sie wirtschaftlich zu fördern?

Herstellerverlinkung in Produktwerbung

Anders sieht es da schon aus, wenn der Händler in einem Post ein Produkt bewirbt, welches er selbst vertreibt und den Hersteller des Produktes mit verlinkt. Geht aus dem Beitrag hervor, dass das verlinkte Fremdunternehmen der Hersteller des beworbenen Produktes ist, so ist ein redaktioneller Zusammenhang gegeben. Die Verlinkung an sich stellt damit keine Werbung dar, so dass eine Kennzeichnung nicht notwendig ist. 

Veröffentlicht: 22.07.2019
img Letzte Aktualisierung: 22.07.2019
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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