Bußgelder drohen: Rückwirkende Mengenmeldung für Verpackungen

Veröffentlicht: 12.07.2019
imgAktualisierung: 12.07.2019
Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer
Lesezeit: ca. 5 Min.
12.07.2019
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ca. 5 Min.
Recycling auf Holz neben Verpackungen
© MK Studio / Shutterstock.com
Schon zu Zeiten der VerpackV gab es eine Systembeteiligungspflicht. Wurde diese nicht erfüllt oder kommt es zu keiner Mengenmeldung, kann dies nun zu Konsequenzen führen.


Manch ein Händler ist verwundert: In letzter Zeit erhielten viele eine Nachricht der Zentralen Stelle Verpackungsregister, welche zur Mengenmeldung für das Jahr 2018 auffordert. Dabei stellt sich eine praktische Frage: Was, wenn man für diesen Zeitraum keine Verpackungen bei einem oder mehreren dualen Systemen beteiligte? Wie sich zeigt, kann es auch für Verstöße während der Zeit der Verpackungsverordnung (VerpackV) noch zu Konsequenzen kommen.

Zuerst aber zur Mengenmeldung. Hat ein Online-Händler mit einem oder mehreren dualen Systemen einen Vertrag über die Menge an Verpackungen geschlossen, die er plant in Umlauf zu bringen, bedarf es natürlich auch der Feststellung, was am Ende tatsächlich angefallen ist – danach bestimmen sich schließlich auch die Kosten für das duale System (wir berichteten). 

Duale Systeme und Zentrale Stelle müssen informiert werden

Diese Angabe erfolgt grundsätzlich als Jahresabschlussmeldung, betrifft also nicht ein Zeit- sondern das Kalenderjahr. Bis wann diese Meldung erfolgen muss, legt zunächst das jeweilige duale System fest. Grundsätzlich liegt das Fristende dabei am Anfang des folgenden Jahres. So gibt das System „Grüner Punkt“ etwa den 31.03.2019 als Stichtag für die Jahresmengenmeldung 2018 an. Werden diese Angaben gemacht und die Meldung beim genutzten System abgegeben, müssen die Daten außerdem auch identisch und unverzüglich im Verpackungsregister LUCID bei der Zentralen Stelle hinterlegt werden – dies sollte also im Regelfall zeitgleich mit der Abgabe der Meldung beim dualen System erfolgen. 

Es gibt außerdem die Option, die Daten über die genutzten Verpackungen auch öfter, also in kleineren Zeitabständen, an das duale System zu melden. Bei der Berechnung unterstützt zum Beispiel das duale System Lizenzero mit einem Berechnungshelfer. Dies empfiehlt sich insbesondere für größere Händler, um eine genaue Abrechnung zu gewährleisten. Auch hier muss bei Meldung an das System unverzüglich und inhaltsgleich eine Meldung an die Zentrale Stelle erfolgen. 

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Meldung 2018 – Bin ich betroffen?

Wonach aber bestimmt sich nun, ob eine Meldung für 2018 abgegeben werden muss bzw. hätte abgegeben werden müssen? Zu Verunsicherung kommt es hier oft, weil das Verpackungsgesetz ja nun erst seit dem 1. Januar 2019 gilt. „Sofern ein Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bereits 2018 Verpackungsmengen in Verkehr gebracht hat und diese nicht systembeteiligt hat, waren diese dennoch als Abfall im System und mussten sortiert bzw. entsorgt werden. Dafür sind Kosten entstanden“, teilt die Zentrale Stelle auf unsere Anfrage hin mit.

Zwar galt das Verpackungsgesetz im Jahr 2018 noch nicht – die Verpackungsverordnung aber schon. Und auch diese sah – seit den 90er Jahren – eine Systembeteiligungspflicht vor. Wer also in diesem Jahr seine Verpackungen bei einem dualen System beteiligen muss, musste das auch bereits 2018 und gegebenenfalls zuvor, wenn er hier ebenfalls systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den Verkehr gebracht hat (wir berichteten). 

Nachtragsmeldung bei LUCID möglich

Für Händler, die sich nun in dieser Situation wiederfinden, stellt sich damit die eingangs erwähnte Frage: Was ist im Hinblick auf die Mengenmeldung nun zu tun?

„Für diese Mengen [bezogen auf das Jahr 2018] hat der jeweilige Hersteller einen Systembeteiligungsvertrag abzuschließen. Dies ist auch jetzt noch möglich. Wenn der Verpflichtete über diese Beteiligung zeigt, dass er sich im Nachhinein versucht hat, rechtskonform zu verhalten, kann die Vollzugsbehörde dies mildernd berücksichtigen“, teilt uns ein Sprecher der Zentralen Stelle weiter mit. Online-Händler, die erst durch das neue Verpackungsgesetz auf ihre Pflichten aufmerksam geworden sind, müssen demnach also handeln und nachträglich einen Vertrag mit einem dualen System über die 2018 in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen schließen. Eine Jahresmengenmeldung, wie sie die Zentrale Stelle nun von vielen Pflichtigen fordert, hätte, so die Stelle, grundsätzlich spätestens bis zum 15. Mai 2019 abgegeben werden müssen. 

„Nach dieser Frist kann über eine Nachtragsmengenmeldung eine Meldung für das Jahr 2018 im Verpackungsregister LUCID abgegeben werden“, sagt der Sprecher jedoch dazu. „Wir haben ab dem Jahr 2017 kontinuierlich über diesen Sachverhalt informiert und sind mehr als irritiert über Fragen, die es zum Gegenstand machen, welcher Rechtsbruch jetzt noch möglich ist. Es gelten die Bußgeldtatbestände zur Nicht-Systembeteiligung, neben dem Bußgeld kommt es bei größeren Verpackungsmengen zusätzlich noch zu einer Gewinnabschöpfung, um auch die eingesparten Gelder zum Gegenstand zu machen. Dies kann für alle Jahre der VerpackV rückwirkend geschehen“, äußert sich die Zentrale Stelle auf unsere Frage nach etwaigen Konsequenzen einer fehlenden Systembeteiligung. 

Entwicklung der Registrierungen sei positiv 

Die Zahl von Abmahnungen und Anzeigen würde außerdem täglich zunehmen, der Schwerpunkt der Anzeigen liege dabei im Bereich Online-Handel. Grundsätzlich sei die Entwicklung hier positiv. „Jeder Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, der seinen Pflichten nach dem Verpackungsgesetz vollumfänglich nachkommt, stellt im Hinblick auf das Trittbrettfahrerproblem der letzten Jahre eine positive Entwicklung dar. Rechtskonformes Verhalten bildet branchenübergreifend den zentralen Schritt, um Transparenz und Fairness in die wettbewerbliche Verpackungsentsorgung zu bringen. Mit einer aktuell erreichten Anzahl von rund 170.000 Einträgen im Verpackungsregister LUCID stellt dies fast eine Verdreifachung der Unternehmen dar, die 2017 einen Vertrag mit einem (dualen) System hatten. Dies lässt sich an den gestiegenen Mengen Papier / Pappe / Karton bei der Systembeteiligung ablesen“, meint die Zentrale Stelle. Dabei geht sie auch auf die Tatsache ein, dass sich die Kostenverteilung wegen fehlenden Systembeteiligungen zum Nachteil der Händler auswirkt, die ihre Verpackungen ordnungsgemäß lizenzieren. 

„Trotzdem müssen wir feststellen, dass immer noch eine sehr große Vielzahl von Online-Händlern ihren Pflichten nicht bzw. nicht vollständig nachkommt. Dies lässt viele Fragen zum Stellenwert von Compliance [Einhaltung von Gesetzen] im Online-Handel aufkommen. Wie es scheint, müssen erst empfindliche Strafen verhängt werden. Das ist im Hinblick auf den Ruf dieser Branche sicherlich nicht förderlich“, heißt es schließlich.

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Veröffentlicht: 12.07.2019
img Letzte Aktualisierung: 12.07.2019
Lesezeit: ca. 5 Min.
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Melvin Louis Dreyer

KOMMENTARE
8 Kommentare
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Marc
22.06.2025

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Meines Erachtens ist die deutsche Verpackungsverordnung ein Bürokratieirrsinn und ein gewaltiger Schuss in den Ofen. Wir beschränken den inländischen Onlinehandel, indem wir lieber hunderttausende kleine Shopbetreiber zu "Herstellern von Verpackungen" erklären und zur Registrierung und zum jährlichen (doppelten!) ausfüllen von Formularen nötigen, statt ein paar 100 Hersteller von Papier und Verpackungen in die Pflicht zu nehmen. Das allein ist schon Irrsinn. Dann schaffen wir für unsere Onlinehändler massive Wettbewerbsnachteile, da sich die Chinesen, Amerikaner und sonstige ausländische Online-Giganten nicht an die Regeln halten mpssen. Als deutscher Onlinehändler muss ich mich aber umgekehrt in jedem europäischen Land, in das ich liefern will, einem solchen Register anschliessen und dort ähnlich hohe Gebühren entrichten wie hierzulande. Das Geschäft mit europäischen Nachbarländern wird für kleine Händler mit kleiner Paketzahl auf diese Art und Weise erst mal unrentabel gemacht. In ihrer jetzigen Form sind die nationalen Verpackungsgesetze und Verordnungen nicht weitr als ein innereuropäisches Handelshemmnis, welches kleine Unternehmen massiv benachteiligt. Es kommen bei den wichtigsten EU-Lieferländern schnell mal ein größerer jährlicher Gebührenhaufen zusammen, einmal abgesehen von den jährliche Formular-Ausfüllorgien. Sowas kann man als kleiner Unternehmer einfach nicht leisten. Hier bedarf es dringen einer Korrektur in Frorm von Ausnahmen für kleine Onlineshops. Dann wäre eine einzige zentrale europäischen Meldestelle für Europa mit einem Einheitstarif für alle 27 Mitgliedsstaaten angezeigt, statt das jedes EU-Land sein eigenes Süppchen kocht, eigene Formulare ausgefüllt haben will, einen nochmals abkassiert und mit Strafen zu überziehen droht. Bei der VerpackungsVO handelt es sich um einen Green-Deal-Auswuchs, dem jede Planung und jedes Augenmaß fehlt. Ich hoffe dass im Zuge der angestrebten Entbürokratisierung der Wirtschaft hier nochmal dezidert nachgedacht wird. In Deutschland kann man nicht Unternehmer sein, da hat man sich vorher für ein Appel und ein Ei tot gearbeitet. So, jetzt hab ich mir mal Luft gemacht, aber es nützt ja doch alles nichts.
Tobi
08.08.2019

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Wie bezahlen eigentlich die Chinesen dort ein?!
Richtig gar nicht und wie Zahlen die bei Elektrogeräten in die Stiftung EAR ein?!
Auch nicht...
Moment, bezahlen die eigentlich Mehrwertsteuer?!

Es trifft bei diesen dingen immer, wie Mia schon sagte, die kleinen Händler.

Im Artikel steht ja was von fairem Wettbewerb, kann mir den da mal Bitte jemand zeigen?
Peter
18.07.2019

Antworten

Vielen Dank für ihre Berichterstattu ng.

Man kann sich zwar über die Bürokratie ärgern aber ihr Bericht hat mir einiges an Geld gespart, da ich unsere Jahresmengen überprüft und deutlich nach unten anpassen konnte. Die nachträgliche Jahresmeldung 2018 und die unterjährige Meldung bei LUCID war einfach durchzuführen und die Anpassung bei unserem Lieferanten Baehr, der gleichzeitig die Möglichkeit bietet über Zentek sich beim Dualen System oder wie immer das jetzt heißt, war auch schnell gemacht.

Also, Augen zu und durch. Es wird in Zukunft nur noch schlimmer. Also nutzt den Tag.

Grüsse
PEter
Mia
17.07.2019

Antworten

ich fühle mich als kleiner Händler schlicht überfordert und gegängelt mit immer neuen Regeln, Bürokratie und Gesetzen. Es steht in keinerlei Verhältnis mehr zu dem, was man als Händler eigentlich macht- den Geschäften nachgehen. Gerade kleine Unternehmen mit wenig Angestellten werden so systematisch in den Ruin getrieben wohingegen die großen Weltkonzerne gespeichelleckt werden. Selbstständig in Deutschland zu sein lohnt sich nicht mehr. Man schuftet sich zu Tode für nichts. Einfach nur noch ärgerlich!
Heinrich Bauer
17.07.2019

Antworten

Wir haben für 2019 unseren Beitrag gemeldet und bezahlt. Diese Mitteilung bekamen wir auch und uns wurden Strafzahlungen angedroht. Als wir uns bei LUCID angemeldet haben, wurde eine Schätzung für 2020 abgefragt ?????
Diese haben wir auch abgegeben, mittlerweile denken wir, dass dieses System einfach nur krank ist.
Maria
15.07.2019

Antworten

Ich bin mal gespannt, wenn der Bürokratismus sich selbst verwaltet, bzw. eigentlich keine Wirtschaftsleis tung erbringt, denn genau das wird dem kleinen Händler auferlegt. Von Monat zu Monat immer neue Gesetzte und Richtlinien welche letztendlich auch Energie un Ressourcen in der Wirtschaft massiv vernichtet!!
Harald Schicke
15.07.2019

Antworten

Hier zeigt sich doch wieder die überbordende Bürokratie. Sich registrieren, ok. Die Mengenmeldung machen, ok. Aber sie gleich doppelt zu machen, halte ich für dämlich und überflüssig.
Jörg K.
15.07.2019

Antworten

"Wir haben ab dem Jahr 2017 kontinuierlich über diesen Sachverhalt informiert,... "
Diese Aussage ist schlicht wegen falsch. Nach meiner Registierung im Oktober 2018, erhielt ich von der LUCID nur eine Email im Juni mit der Androhung eines Bußgeld, ansonsten keine Infos. Als kleiner Onlinehändler ist die Flut der neuen Gesetze und Verordnungen in den letzten 2 Jahren schlicht weg zuviel.