Wer allein ein Unternehmen betreibt, steht jedes Jahr vor der gleichen Frage: Was mit dem Shop machen, während man sich die Sonne auf den Bauch scheinen lässt? Markplätze bieten für solche Fälle an, auch den Shop einfach in den Urlaub zu schicken. Wird ein eigener Shop betrieben, kann es aber knifflig werden. Der Händler sollte während seiner Abwesenheit beispielsweise sicherstellen, dass:
- Retouren angenommen werden.
- jemand die Post öffnet. Im Falle einer Abmahnung gibt es beispielsweise häufig kurze Fristen, in denen reagiert werden muss.
- Rückzahlungen zu denen der Unternehmer beispielsweise aufgrund von Retouren verpflichtet ist, fristgerecht überwiesen werden.
Eines sollte dem Unternehmer klar werden: Egal, wo auf der Welt er im Urlaub ist, er haftet für alles, was den Shop betrifft. Ohne Vorbereitungen eine Reise anzutreten, kann unter Umständen sehr teuer werden.
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