Die Deutsche Umwelthilfe stand in der Kritik: Die Organisation, welche unter anderem rund um den Dieselskandal sehr aktiv ist, fiel durch ihre Abmahntätigkeit auf. Ein Autohaus war wegen fehlender Informationen zum Treibstoffverbrauch und dem Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) von der Organisation abgemahnt worden und beschritt dann den gerichtlichen Weg. Die Abmahnung sei rechtsmissbräuchlich, da die Umwelthilfe nur daran interessiert sei, Honorare bzw. Einnahmen zu erzielen. Der Schutz der Verbraucher – welcher der satzungsmäßige Zweck der Organisation ist – trete dagegen in den Hintergrund.
Die Gerichte in erster und zweiter Instanz gaben der DUW Recht. Das Autohaus legte dann Revision zum BGH ein – welcher diese nun zurückwies: Der Einwand der Rechtsmissbräuchlichkeit war vom vorhergehenden Gericht zu Recht verneint worden. Wie aber kam es zu diesem Einwand überhaupt? Es ging um die Finanzierung der Deutschen Umwelthilfe. Etwa nimmt diese mit Abmahnungen so viel Geld ein, dass andere Projekte dadurch querfinanziert werden können. Aber auch die Bezahlung der Mitarbeiter spielte eine Rolle. Mehr.
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