Die Temperaturen steigen in weiten Teilen Deutschlands gerade auf abenteuerliche Werte – nicht nur draußen im Freien, sondern auch in den Büros und Arbeitsstätten. Je nach Einzelfall kann die Arbeit mit rauchenden Köpfen sehr mühselig werden, Konzentrations- und Leistungsfähigkeit sinken und auch für den Körper sind hohe Temperaturen mitunter eine Belastung. Nicht ohne Grund stellt sich insbesondere vielen Arbeitnehmern die Frage, was sie aus rechtlicher Sicht erdulden müssen. Immer wieder taucht dabei auch das Stichwort „Hitzefrei“ auf. Doch gibt es das tatsächlich?
Eines ist klar: Der Arbeitgeber muss bei bestimmten Temperaturen Maßnahmen ergreifen, damit die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt wird. Relevant sind als Schwellenwerte dabei die Lufttemperaturen in Höhe von 26, 30 und 35 Grad Celsius – dabei handelt es sich im Gegenzug zur Raumtemperatur um die Wärme, die tatsächlich vorherrscht, und nicht um die empfundene Temperatur. An diese Werte knüpfen die „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ an und beziehen sich dabei grundsätzlich auf die Raumtemperatur in Arbeits- und Sozialräumen. Ausgenommen von den Regelungen sind Arbeitsstätten, an die aus betriebstechnischen Gründen besondere Anforderungen gestellt werden, etwa bei der Arbeit am Hochofen oder in Kühlräumen. Wie die Temperatur gemessen wird, dafür gibt es spezielle Vorschriften – ein einfaches, beliebig positioniertes Thermometer reicht im Zweifelsfall nicht aus.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben