Freiwillige CE-Zertifizierung
Hin und wieder ist in verschiedenen Foren etwas von einer freiwilligen CE-Zertifizierung zu lesen. Eine solche gibt es aber nicht. Unterliegt das verkaufte Produkt einer Harmonisierungsrechtsvorschrift der EU, muss die CE-Kennzeichnung dran. Ist dem nicht so, darf auch keine Kennzeichnung erfolgen.
Werbung mit Selbstverständlichkeiten
Da die CE-Kennzeichnung also eine gesetzliche Pflicht für manche Produkte ist, darf damit auch nicht geworben werden. Das betrifft übrigens auch Produktbilder: Wird ein Produkt so fotografiert, dass das Zeichen zu sehen ist, handelt es sich ebenfalls um eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten.
Die Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist ein beliebtes Thema bei Abmahnungen. Händler sollten daher dringend darauf verzichten, den Hinweis auf das CE-Kennzeichen mit in ihre Produktbeschreibung auszunehmen.
Verändertes Zeichen für China Export
Manchmal lesen Händler auch das Gerücht, dass mit dem CE-Zeichen Werbung gemacht werden kann, wenn der mittlere Strich vom E verlängert wird oder der Abstand zwischen dem C und dem E vergrößert wird. Dieses Symbol würde für China-Export stehen. Händler, die zu diesem Kniff greifen, machen gleich mehrere Sachen falsch:
Zum Ersten darf das CE-Zeichen nicht in seinen Proportionen verändert werden; zum Zweiten wird der falsche Eindruck erweckt, dass das Produkt unter China Export falle, was es aber nicht tut. Hier handelt es sich also um eine bewusste Irreführung des Kunden. Und zum Dritten – und das ist das eigentlich Wichtige: China Export gibt es gar nicht.
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